Sitzung: 07.03.2018 Ortsgemeinderat
Im Innerortsbereich
(Schloßbergstraße) sollten großflächige Auffüllungen nachträglich genehmigt
werden. Der Gemeinderat hatte vor 2 Jahren den Bauantrag abgelehnt.
Die Bauaufsicht bei
der Kreisverwaltung hat der Ortsgemeinde mitgeteilt, dass ihre Prüfung ergeben
hat, dass keine Belange der § 34 und 35 BAUGB beeinträchtigt sind, sowie die
untere Naturschutzbehörde als auch die untere Wasserbehörde dem Vorhaben
zugestimmt haben.
Es ist daher
beabsichtigt, das Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 71
Abs. 1 LBauO zu ersetzen.
Nach § 71 Abs. 3
LBauO wird der Gemeinde die Möglichkeit gegeben, erneut über das Einvernehmen
zu entscheiden.
Der Gemeinderat
fasste folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat kann die Zustimmung der Bauaufsicht nicht nachvollziehen
und befürchtet negative Auswirkungen auf den dortigen Wohnbereich und das dort
fließende Gewässer. Die mächtigen Geländeaufschüttungen in diesem Bereich fügen
sich nicht in die unmittelbare Nachbarschaft ein, welche durch eine reine
Wohnnutzung geprägt ist. Des Weiteren ist zu befürchten, dass hier ein
„Schrott- und Müllplatz“ entsteht, welcher sich in seiner Art und Weise nicht
in die unmittelbare Nachbarschaft einfügt. Zudem werden wohl auch andere
ermuntert in gleicher Weise Aufschüttungen vorzunehmen und dann erst im
Nachhinein einen Antrag zu stellen."
Dieser Beschluss
erfolgte einstimmig.