Den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt führte der Erste Beigeordnete, Herr Wolfgang Grötsch. Dieser führte aus, dass gem. § 7 LKomBesVO die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit zur Abgeltung des mit ihrem Amt verbundenen besonderen persönlichen Aufwands eine Dienstaufwandsentschädigung erhalten. Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung wird jeweils durch Beschluss des Verbandsgemeinderates festgesetzt.

Nach § 8 LKomBesVO darf die Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters bei einer Einwohnerzahl von 10 001 bis 20 000 den Höchstbetrag von 196,85 Euro monatlich nicht übersteigen.

Im Rahmen der Vorberatung ist nunmehr die Höhe der Aufwandsentschädigung als Empfehlung an den Verbandsgemeinderat zu beschließen.

 

Die bisherigen Amtsinhaber erhielten 80% des Maximalbetrages. Dies waren monatlich 157,48 Euro.

 

Allerdings erhalten alle übrigen Bürgermeister der Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100%.

 

 


Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, die monatliche Aufwandsentschädigung für Herrn Bürgermeister Christian Burkhart, rückwirkend zum 01.01.2018 auf 196,85 Euro festzusetzen.