Sitzung: 08.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Den
Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt führte der Erste Beigeordnete, Herr
Wolfgang Grötsch. Dieser führte aus, dass gem. § 7 LKomBesVO die hauptamtlichen
kommunalen Wahlbeamten auf Zeit zur Abgeltung des mit ihrem Amt verbundenen
besonderen persönlichen Aufwands eine Dienstaufwandsentschädigung erhalten. Die
Höhe der Dienstaufwandsentschädigung wird jeweils durch Beschluss des
Verbandsgemeinderates festgesetzt.
Nach
§ 8 LKomBesVO darf die Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters bei einer
Einwohnerzahl von 10 001 bis 20 000 den Höchstbetrag von 196,85 Euro monatlich
nicht übersteigen.
Im
Rahmen der Vorberatung ist nunmehr die Höhe der Aufwandsentschädigung als
Empfehlung an den Verbandsgemeinderat zu beschließen.
Die
bisherigen Amtsinhaber erhielten 80% des Maximalbetrages. Dies waren monatlich
157,48 Euro.
Allerdings
erhalten alle übrigen Bürgermeister der Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche
Weinstraße eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100%.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig dem Verbandsgemeinderat zu
empfehlen, die monatliche Aufwandsentschädigung für Herrn Bürgermeister
Christian Burkhart, rückwirkend zum 01.01.2018 auf 196,85 Euro festzusetzen.