Ortsbürgermeister Hahn übergab zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Förster Gerhard Hoffmann. Dieser informierte über das BAT-Konzept, die Alternativlösungen, die geplanten Verkaufspunkte, sowie die Vorteile des neuen Konzeptes für die Ortsgemeinde.

Zur Einhaltung der sich aus § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ergebenden Verpflichtungen beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass sich der Forstbetrieb der Gemeinde dem BAT-Konzept von Landesforsten Rheinland-Pfalz, wie es im Staatswald Anwendung findet, anschließt. Der Ortsgemeinderat verabschiedete Herrn Hoffmann, welcher nach TOP 5 (20.20 Uhr) die Sitzung verließ.