Sitzung: 28.02.2018 Ortsgemeinderat
Vorlage: 06/109/IV/096/2018
Die Grundstücke, welche in der beiliegenden
Karte mit der einer roten Linie umrandet sind sollen im Rahmen eines
gesetzlichen Umlegungsverfahrens neu geordnet werden.
Aus diesem Grunde hat der Ortsgemeinderat
über die Anordnung einer Umlegung im Sinne des
Baugesetzbuches zu beschließen.
Auf Grund des §46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen
Fassung wird die Umlegung für
die in der beiliegenden Karte dargestellten Grundstücke im Baugebiet „Im
Seelig“, angeordnet.
Der Umlegung liegt der
Bebauungsplan "Im Seelig" zugrunde.
Die Beschlussfassung erfolgte
einstimmig.