Die Grundstücke, welche in der beiliegenden Karte mit der einer roten Linie umrandet sind sollen im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens neu geordnet werden.

 

Aus diesem Grunde hat der Ortsgemeinderat über die Anordnung einer Umlegung im Sinne des

Baugesetzbuches zu beschließen.

 


Auf Grund des §46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung wird die Umlegung für die in der beiliegenden Karte dargestellten Grundstücke im Baugebiet „Im Seelig“, angeordnet.

 

Der Umlegung liegt der Bebauungsplan "Im Seelig" zugrunde.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.