Sitzung: 28.02.2018 Ortsgemeinderat
Vorlage: 06/106/IV/073/2017
Gemäß § 22 Abs. 1 GemO nahmen
Ortsbürgermeister Stefan Renno sowie die Ratsmitglieder Mathias Geenen, Mathias
Spieß und Dieter Heisel an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Den
Vorsitz übernahm bei diesem Tagesordnungspunkt das älteste anwesende
Ratsmitglied, Ludwig Kirsch.
In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren
wurde die Offenlage durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die
Stellungnahme der Verwaltung hierzu, sind als Anlage beigefügt.
Der Ortsgemeinderat hat nun hierüber zu
beschließen.
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes
mehr anstehen, kann die Planänderung kann als Satzung beschlossen werden.
1. Der Ortsgemeinderat schließt sich dem beiliegenden Abwägungsergebnis der Verwaltung an.
2. Der Ortsgemeinderat beschließt den
Bebauungsplan „Am Altenberg “, 3. Änderung gem.
§ 13a BauGB
als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Die Satzung
umfasst folgende Unterlagen:
-
Rechtsfestsetzungen
M1:1000
-
Schriftliche
Festsetzungen
-
Begründung
Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat
die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Am Altenberg“ 3.
Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).
Beschlussfassung erfolgte mit 6 Ja-Stimmen
bei 1 Enthaltung.