Gemäß § 22 Abs. 1 GemO nahmen Ortsbürgermeister Stefan Renno sowie die Ratsmitglieder Mathias Geenen, Mathias Spieß und Dieter Heisel an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Den Vorsitz übernahm bei diesem Tagesordnungspunkt das älteste anwesende Ratsmitglied, Ludwig Kirsch.

 

In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die Offenlage durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu, sind als Anlage beigefügt.

 

Der Ortsgemeinderat hat nun hierüber zu beschließen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann die Planänderung kann als Satzung beschlossen werden.


1. Der Ortsgemeinderat schließt sich dem beiliegenden Abwägungsergebnis der Verwaltung an.

 

2. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Am Altenberg “, 3. Änderung gem.

§ 13a  BauGB als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-          Rechtsfestsetzungen M1:1000

-          Schriftliche Festsetzungen

-          Begründung

 

Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Am Altenberg“ 3. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).

 

Beschlussfassung erfolgte mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung.