Sitzung: 28.02.2018 Ortsgemeinderat
Ortsbürgermeister
Hammer übergab zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Herrn Jochen Hauck von
der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels. Dieser
informierte über die wesentlichen Eckdaten und Haushaltsansätze des Haushaltsentwurfs.
Herr Hauck gab
Auskunft über die Entwicklungen der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen
Doppelhaushalts 2016/2017:
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Haushaltsjahr |
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Haushaltsjahr |
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2016 |
2017 |
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vorl. Ergebnis |
vorl. Ergebnis |
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Ergebnishaushalt |
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Gesamtbetrag
der Erträge |
521.700 € |
527.650 € |
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Gesamtbetrag
der Aufwendungen |
-524.200 € |
-523.269 € |
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Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
-2.500 € |
4.381 € |
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Finanzhaushalt |
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Gesamtbetrag
der Einzahlungen |
456.350 € |
514.650 € |
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Gesamtbetrag
der Auszahlungen |
-480.300 € |
-463.750 € |
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Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag |
-23.950 € |
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50.900 € |
Herr Hauck stellte
den Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 vor und ging dabei insbesondere auf
einmalig erhöhte bzw. zusätzliche Aufwendungen und Erträge ein.
Die Entwicklung der
Haushaltswirtschaft für die Jahre 2018/2019 wird wie folgt prognostiziert:
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Haushaltsjahr |
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Haushaltsjahr |
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2018 |
2019 |
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Haushaltsansatz |
Haushaltsansatz |
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Ergebnishaushalt |
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Gesamtbetrag
der Erträge |
568.850 € |
547.600 € |
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Gesamtbetrag
der Aufwendungen |
-594.350 € |
-538.400 € |
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Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
-25.500 € |
9.200 € |
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Finanzhaushalt |
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Gesamtbetrag
der Einzahlungen |
592.500 € |
516.450 € |
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Gesamtbetrag
der Auszahlungen |
-585.300 € |
-490.700 € |
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Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag |
7.200 € |
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25.750 € |
Neudarlehen zur
Finanzierung von Investitionen sind nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für
die Realsteuern sollen für 2018/2019 unverändert belassen werden.
Der Wirtschaftswegebeitrag
soll auf 7,50 EUR je ha unverändert belassen werden.
Nach Diskussion
wurde Herr Hauck gebeten, den Ansatz im Produkt „Kommunale Forstwirtschaft“ bei
Produktsachkonto 4411.0000 Erträge aus Holzverkäufen von 10.000 EUR auf 6.000
EUR zu reduzieren.
Der Gemeinderat
empfiehlt einstimmig den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einsichtnahmemöglichkeit
durch die Einwohner nach § 97 (1) GemO in der vorgelegten Form zu beschließen.