Ortsbürgermeister Hammer übergab zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Herrn Jochen Hauck von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels. Dieser informierte über die wesentlichen Eckdaten und Haushaltsansätze des Haushaltsentwurfs.

 

Herr Hauck gab Auskunft über die Entwicklungen der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Doppelhaushalts 2016/2017:

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr

 

Haushaltsjahr

 

2016

2017

 

vorl. Ergebnis

vorl. Ergebnis

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

521.700 €

527.650 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen

-524.200 €

-523.269 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-2.500 €

4.381 €

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen

456.350 €

514.650 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen

-480.300 €

-463.750 €

Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag

-23.950 €

 

50.900 €

 

Herr Hauck stellte den Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 vor und ging dabei insbesondere auf einmalig erhöhte bzw. zusätzliche Aufwendungen und Erträge ein.

 

Die Entwicklung der Haushaltswirtschaft für die Jahre 2018/2019 wird wie folgt prognostiziert:

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr

 

Haushaltsjahr

 

2018

2019

 

Haushaltsansatz

Haushaltsansatz

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

568.850 €

547.600 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen

-594.350 €

-538.400 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-25.500 €

9.200 €

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen

592.500 €

516.450 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen

-585.300 €

-490.700 €

Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag

7.200 €

 

25.750 €

 

Neudarlehen zur Finanzierung von Investitionen sind nicht veranschlagt.

 

Die Steuersätze für die Realsteuern sollen für 2018/2019 unverändert belassen werden.

Der Wirtschaftswegebeitrag soll auf 7,50 EUR je ha unverändert belassen werden.

 

Nach Diskussion wurde Herr Hauck gebeten, den Ansatz im Produkt „Kommunale Forstwirtschaft“ bei Produktsachkonto 4411.0000 Erträge aus Holzverkäufen von 10.000 EUR auf 6.000 EUR zu reduzieren.


Der Gemeinderat empfiehlt einstimmig den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einsichtnahmemöglichkeit durch die Einwohner nach § 97 (1) GemO in der vorgelegten Form zu beschließen.