Vor Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes begaben sich Ortsbürgermeister Jürgen Munz, Erster Beigeordneter Norbert Claßen und die Ratsmitglieder Marco Engel und Judith Engel, gem. § 22 GemO, in den Zuhörerbereich.

 

Den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt Beigeordneter Thomas Dietrich.

 

Der Bebauungsplan „West-Hermersbach“ aus dem Jahre 1986 hat seinen Nutzungszweck verloren, da die Baugrundstücke überwiegend bebaut sind. Es ist deshalb angedacht den Bebauungsplan aufzuheben.

 

Nach rechtskräftiger Aufhebung des Bebauungsplanes ist das ehemalige Plangebiet als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch anzusehen, d. h. eine Bebauung in diesem Bereich muss sich dann der näheren Umgebung anpassen, sie muss sich einfügen. Dies würde bedeuten, dass ein neues Haus in der Hauptstraße soweit zurückgebaut werden  könnte, wie die umgebenden Nachbarhäuser. Dies würde die Möglichkeit schaffen die Straße etwas zu verbreitern und Platz für einen Bürgersteig in diesem Bereich zu schaffen.

Die Vorschriften des Baugesetzbuches zur Aufstellung von Bebauungsplänen gelten nach § 1 Abs. 8 BauGB auch für deren Änderung, Ergänzung und Aufhebung. Somit wäre die Aufhebung des Bebauungsplanes an Verfahrensschritte, wie eine Bürgerbeteiligung (Offenlage) und  Beteiligung des sog. Träger öffentlicher Belange, gebunden.