Sitzung: 07.03.2018 Ortsgemeinderat
Vor Abhandlung
dieses Tagesordnungspunktes begaben sich Ortsbürgermeister Jürgen Munz, Erster
Beigeordneter Norbert Claßen und die Ratsmitglieder Marco Engel und Judith
Engel, gem. § 22 GemO, in den Zuhörerbereich.
Den Vorsitz für
diesen Tagesordnungspunkt übernimmt Beigeordneter Thomas Dietrich.
Der Bebauungsplan
„West-Hermersbach“ aus dem Jahre 1986 hat seinen Nutzungszweck verloren, da die
Baugrundstücke überwiegend bebaut sind. Es ist deshalb angedacht den Bebauungsplan
aufzuheben.
Nach rechtskräftiger
Aufhebung des Bebauungsplanes ist das ehemalige Plangebiet als unbeplanter
Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch anzusehen, d. h. eine Bebauung in diesem
Bereich muss sich dann der näheren Umgebung anpassen, sie muss sich einfügen.
Dies würde bedeuten, dass ein neues Haus in der Hauptstraße soweit zurückgebaut
werden könnte, wie die umgebenden
Nachbarhäuser. Dies würde die Möglichkeit schaffen die Straße etwas zu
verbreitern und Platz für einen Bürgersteig in diesem Bereich zu schaffen.
Die Vorschriften des
Baugesetzbuches zur Aufstellung von Bebauungsplänen gelten nach § 1 Abs. 8
BauGB auch für deren Änderung, Ergänzung und Aufhebung. Somit wäre die
Aufhebung des Bebauungsplanes an Verfahrensschritte, wie eine Bürgerbeteiligung
(Offenlage) und Beteiligung des sog.
Träger öffentlicher Belange, gebunden.