Sitzung: 22.01.2018 Ortsgemeinderat
Vorlage: 14/111/I/192/2018
Ortsbürgermeister Rubiano Soriano informiert den
Gemeinderat über folgenden Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Wernersberg hat in seiner Sitzung am 17.04.2007 eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Annweiler am Trifels und der Ortsgemeinde Wernersberg über die beabsichtigte Errichtung einer Naturbegräbnisstätte der Stadt Annweiler am Trifels, die teilweise in der Gemarkung Wernersberg liegt, beschlossen.
Für den Erlass der erforderlichen Satzungen zum Betreiben einer Naturbegräbnisstätte ist gem. § 2 Abs. 2 der v. g. Zweckvereinbarung die Stadt Annweiler am Trifels zuständig.
Der Stadtrat der Stadt Annweiler am Trifels hat am 20.12.2018 beiliegende Änderung der Friedhofsatzung für den Friedhof Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe beschlossen.
Gem. § 13 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KomZG) muss der Ortsgemeinderat Wernersberg der v. g. Satzung
zustimmen, da diese Satzung auch Flächen der Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe
umfasst, welche in der Gemarkung Wernersberg liegen
Nach ausführlicher
Beratung beschließt der Gemeinderat mit 9
Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, die der Originalniederschrift
beiliegenden Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Annweiler am
Trifels für den Friedhof Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe vom 20.12.2017, gemäß
§ 13 Abs. 2 KomZG zu.