Ortsbürgermeister Rubiano Soriano informiert den Gemeinderat über folgenden Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Wernersberg hat in seiner Sitzung am 17.04.2007 eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Annweiler am Trifels und der Ortsgemeinde Wernersberg über die beabsichtigte Errichtung einer Naturbegräbnisstätte der Stadt Annweiler am Trifels, die teilweise in der Gemarkung Wernersberg liegt, beschlossen.

 

Für den Erlass der erforderlichen Satzungen zum Betreiben einer Naturbegräbnisstätte ist gem. § 2 Abs. 2 der v. g. Zweckvereinbarung die Stadt Annweiler am Trifels zuständig.

 

Der Stadtrat der Stadt Annweiler am Trifels hat am 20.12.2018 beiliegende Änderung der Friedhofsatzung für den Friedhof Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe beschlossen.

 

Gem. § 13 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) muss der Ortsgemeinderat Wernersberg der v. g. Satzung zustimmen, da diese Satzung auch Flächen der Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe umfasst, welche in der Gemarkung Wernersberg liegen


 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, die der Originalniederschrift beiliegenden Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Annweiler am Trifels für den Friedhof Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe vom 20.12.2017, gemäß § 13 Abs. 2 KomZG zu.