Beschluss: beschlossen

Das Planungsziel „Gestaltung der Außenanlage Friedhof, Anlegen von Parkplätzen auf den Grundstücken mit den Plan-Nr. 1687, 1691, 1692“ (Buchstabe C) der Vorkaufsrechtsatzung, kann nicht mehr vollzogen werden, da die Grundstücke überwiegend bebaut sind.

 

Da die Vorkaufsrechtsatzung in diesem Bereich anzupassen ist, wurde der, der Originalniederschrift beiliegende Entwurf einer Satzung zur Änderung der Vorkaufsrechtsatzung gefertigt, in welchem das Planungsziel „Gestaltung der Außenanlage Friedhof“ gestrichen wurde.