Beschluss: beschlossen

Das Planungsziel „Gestaltung der Außenanlage Friedhof, Anlegen von Parkplätzen auf den Grundstücken mit den Plan-Nr. 1687, 1691, 1692“ (Buchstabe C) der Vorkaufsrechtsatzung, kann nicht mehr vollzogen werden, da die Grundstücke überwiegend bebaut sind.

 

Die Vorkaufsrechtsatzung ist in diesem Bereich anzupassen.

 

Es wird deshalb empfohlen den Beschluss zur Änderung der Vorkaufsrechtsatzung vom 26.01.2017 aufzuheben und im Tagesordnungspunkt 2 die Änderung der Vorkaufsrechtsatzung neu zu beschließen.