Beschluss: beschlossen

Ratsmitglied Stefan Renno war aufgrund des § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und nahm im Zuhörerraum Platz.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Seelig“ umfasst ausschließlich die Grundstücke mit den Plan-Nr.1452/2 und 1452/3, Gemarkung Stein. Gem. dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Bodens, soll auf diesen Grundstücken, anstatt der offenen Bauweise die geschlossene Bauweise festgesetzt werden. Die textlichen Festsetzungen werden nicht geändert. Die Grundzüge der Planung des Grundplanes werden mit dieser Änderung nicht berührt.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen und bedarf keinem Umweltbericht.

 


1) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Im Seelig“ dahingehend zu ändern, dass auf den Grundstücken  mit den Plan-Nr. 1452/2 und 1452/3, Gemarkung Stein, die geschlossene Bauweise festgesetzt wird.

 

2) Der erarbeitete Bebauungsplanentwurf, welcher im Rat vorgestellt wird,  wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat einstimmig, in der vorgelegten Form gebilligt.

 

3) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den v.g. Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeindebauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen.

 

4) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.