Die Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein beabsichtigt, eine Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen zu beschließen.
Die Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels wurde dazu beauftragt, die durchschnittlichen Herstellungskosten gemäß § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung zu ermitteln.
Die v. g. Herstellungskosten belaufen sich auch brutto 3.092,32 €/Stellplatz. Von diesem Betrag können gem. § 47 Abs. 4 LBauO maximal 60 v. H. als Stellplatzablösung, das sind rund 1.900,00 €, erhoben werden. Dieser Betrag wurde in dem beiliegenden Entwurf einer Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen unter § 3 aufgenommen.
Die Ermittlung der Herstellungskosten konnte der Anlage zur Beschlussvorlage entnommen werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss
einstimmig die Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen, wie sie
als Anlage beigefügt ist.