Sitzung: 22.11.2017 Stadtrat
Vorlage: 02/517/V/297/2017
Vor Abhandlung
dieses Tagesordnungspunktes wurde der Vorsitz an das älteste anwesende
Ratsmitglied Herrn Hermann Seebach übergeben. Stadtbürgermeister Thomas
Wollenweber, Erster Beigeordneter Dr. Viktor Schulz, Beigeordnete Romy Schwarz,
Ratsmitglied Wolfgang Grötsch und
Ratmitglied Frau Christiane Heming-Herzog verließen gem. § 22 GemO den
Sitzungstisch.
Ratsmitglied Hermann Seebach informierte den
Stadtrat über folgenden Sachverhalt:
Die Bilanz des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Annweiler am Tr. schloss mit einer Summe in Höhe von 60.639.285,99 € ab und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 1.798.623,47 € verringert.
Die Kapitalrücklage verringerte sich aufgrund der Zuführung des negativen Jahresergebnisses aus 2009 um 1.373.190,07 € auf 40.304.063,51 €. Der Ergebnisvortrag für die Jahre 2010 bis 2013 beträgt ./. 1.765.928,36 €. Der Ergebnishaushalt 2014 schloss mit einer Summe in Höhe von ./. 1.986.650,51 € ab. Das Eigenkapital insgesamt hat sich daher zum 31.12.2014 auf 36.551.484,64 € reduziert.
Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31.12.2014 auf ./. 5.170.218,57 €.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in den Sitzungen am 19.9.2017 und am 17.10.2017 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2014 geprüft. Die in den Sitzungen getroffenen Feststellungen konnten mittlerweile alle geklärt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2014 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und erteilt dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. die Entlastung gem. § 114 GemO.