Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Eußerthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

  • Grundsteuer A:            320 v.H.
  • Grundsteuer B:            380 v.H.
  • Gewerbesteuer:            365 v.H.

 

Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:

 

  • Grundsteuer A:            300 v.H.
  • Grundsteuer B:            365 v.H.
  • Gewerbesteuer:            365 v.H.

 

Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.

 

Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.

 

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z.B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u.a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmenquellen ausschöpft.

Bei der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen ausschöpft, wird die individuelle Haushaltssituation der jeweiligen Kommune berücksichtigt.

Orientierungsgrundlage bei den Realsteuerhebesätzen sind dabei die Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder eine vergleichende Betrachtung mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gleicher Größenordnung.

Deshalb sollten mindestens die Nivellierungssätze festgesetzt werden.

 

Die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz betragen im Jahre 2017:

 

                                                alle Gemeinden            kreisangehörige Gemeinden

 

  • Grundsteuer A:            320 v.H.                      320 v.H.
  • Grundsteuer B:            400 v.H.                      381 v.H.
  • Gewerbesteuer:            386 v.H.                      368 v.H.

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Anpassung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer an die Steuersätze des Landesdurchschnitts hätte (die landesdurchnschnittlichen Sätze sind grau gekennzeichnet):

 

Steuerart

Steueraufkommen gem. Veranlagungen im Haushaltsjahr 2017 (Stand 14.11.2017)

Hebesatz        Betrag

v.H.                  Euro

Steueraufkommen bei Anpassung an den landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesatz

Hebesatz        Betrag

v.H.                  Euro

Veränderung in Euro

 

Grundsteuer A

 

 

330

 

2.330,00

 

330

 

2.330,00

 

keine Veränderung

 

Grundsteuer B

 

 

395

rd.

84.000,00

 

400

 

 

85.100,00

 

+ 1.100,00

 

Gewerbesteuer

 

 

365

rd.

39.900,00

 

386

 

 

42.200,00

 

+ 2.300,00

 

Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden sich in dieser Berechnung auf 3.400,00 Euro belaufen und in voller Höhe im Haushalt der Ortsgemeinde Eußerthal verbleiben.

 

Beispielrechnung für die Grundsteuer B auf der Basis gleicher Ausgangswerte:

Angenommen ein Einwohner zahlt aktuell bei einem Hebesatz von 395 v.H. 400,00 Euro Grundsteuer, dann würde er bei einem Hebesatz von zukünftig 400 v.H. 405,00 Euro Grundsteuer bezahlen, was einen prozentualen Anstieg von 5,25% bedeuten würde.

 

Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesätze auf dem aktuellen Niveau zu belassen oder gegebenenfalls in Anbetracht der jeweiligen Haushaltssituation eine Erhöhung in Betracht zu ziehen.

 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Realsteuerhebesätze wie im Vorjahr beizubehalten:

 

  • Grundsteuer A:                        330      v.H.
  • Grundsteuer B:                        395      v.H.
  • Gewerbesteuer:                        365      v.H.