Der Bau-, Land-, Forstwirtschaft- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.10.2017 dem Gemeinderat empfohlen, Pflegekosten bei vorzeitiger Grabfreigabe zu erheben.
Die Höhe sollte wie folgt festgelegt werden:
für eine Doppelgrabstätte jährlich 20,-- EUR
für eine Einzelgrabstätte jährlich 10,-- EUR
für eine Urnengrabstätte jährlich 5,-- EUR
Aus diesem Grunde wurde ein Entwurf der Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung gefertigt, welche den Ratsmitgliedern vor lag.
Der Ortsgemeinderat
beschließt einstimmig, die der Originalniederschrift beiliegende Satzung zur Änderung
der Friedhofsgebührensatzung.