Beschluss: beschlossen

 

Der Bau-, Land-, Forstwirtschaft- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.10.2017 dem Gemeinderat empfohlen, Pflegekosten bei vorzeitiger Grabfreigabe zu erheben.

 

Die Höhe sollte wie folgt festgelegt werden:

 

für eine Doppelgrabstätte                     jährlich 20,-- EUR

für eine Einzelgrabstätte                                  jährlich 10,-- EUR

für eine Urnengrabstätte                                  jährlich   5,-- EUR

 

Aus diesem Grunde wurde ein Entwurf der Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung gefertigt, welche den Ratsmitgliedern vor lag.

 

 


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die der Originalniederschrift beiliegende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.