Sitzung: 21.11.2017 Ortsgemeinderat
Vorlage: 12/068/IV/061/2017
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist
vorgesehen, dass bei dem Grundstück mit der Plan-Nr. 516/4 die Richtung des
Firstes der zu errichtenden Häuser von Ost nach West verläuft.
Der Bauherr wünscht jedoch, zur besseren
Nutzung einer evtl. Solaranlage, dass die Firstrichtung von Nord nach Süd
verläuft.
Diese Abweichung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans bedarf einer Änderung des Bebauungsplanes.
Des Weiteren soll die Dachneigung auf 24° -
40° (zurzeit: 28° - 40°) angepasst werden.
Da die Grundzüge der Planung mit dieser
Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, kann die Änderung im sog.
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Im vereinfachten Verfahren bedarf es keiner
Umweltprüfung und auf den Umweltbericht kann verzichtet werden.
1)
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den
Bebauungsplan „Semmersberg“ dahingehend zu ändern, dass bei dem
Grundstück mit der Plan-Nr. 516/4 die Firstrichtung geändert wird. Des Weiteren
soll die Dachneigung auf 24° - 40° geändert werden.
2) Der
erarbeitete Bebauungsplanentwurf, wird einschließlich den textl.
Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat einstimmig, in der
vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw.
Ergänzungen............. gebilligt.
3) Der
Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu
beteiligen.
4) Der
Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den v.g. Bebauungsplanentwurf für einen
Monat im Verbandsgemeinbauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen.