Der Sachverhalt wurde bereits in TOP 3 ausgiebig erläutert. Wie in TOP 3 bereits besprochen, wird in diesem TOP 12 der Beschluss hierzu öffentlich gefasst.

 

 


Herrn Mager, zusätzliche Planung für die Sanitäreinrichtung des „gemeindeeigenen Hauses (Schulstraße 5)“ nicht zu vergeben, wurde einstimmig beschlossen.