Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende informierte über folgenden Sachverhalt:

 

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

            -           Grundsteuer A -           300 v.H.

            -           Grundsteuer B -           365 v.H.

            -           Gewerbesteuer -           365 v.H.

 

Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:

 

            -           Grundsteuer A -           300 v.H.

            -           Grundsteuer B -           365 v.H.

            -           Gewerbesteuer -           365 v.H.

 

Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.

 

Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.

 

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z.B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u.a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft.

Bei der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen ausschöpft, wird  die individuelle Haushaltssituation der jeweiligen Kommune berücksichtigt. Orientierungsgrundlage bei den Realsteuerhebesätzen sind dabei die Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder eine vergleichende Betrachtung mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gleicher Größenordnung. Deshalb sollten mindestens die Nivellierungssätze festgesetzt werden.

 

Die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz in 2017 betragen:

 

                                                   alle Gemeinden           kreisangehörige Gemeinden

 

Grundsteuer A                               320 v.H.                            320 v.H.

Grundsteuer B                           400 v.H.                               381 v.H.

Gewerbesteuer                            386 v.H.                               368 v.H.

 

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Anpassung der Realsteuerhebesätze an die Steuersätze des Landesdurchschnitts kreisangehöriger Gemeinden hätte.

 

Steuerart

Steueraufkommen gem. Veranlagungen 2017

(Stand 14.09.2017)

Steueraufkommen bei Anpassung an den Landesdurchschnitt kreisangehörige Gemeinden        

Veränderung

Hebesatz  v. H.

Betrag €

Hebesatz v. H.

Betrag €

Grundsteuer A

300

rd. 800

320

rd. 850

+ 50

Grundsteuer B

365

rd. 67.400

381

rd. 70.400

+ 3.000

Gewerbesteuer

365

rd. 60.900

368

rd. 61.400

+ 500

 

Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.

 

 Die Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Rinnthal wurden letztmals im Jahr 2013 angehoben (Grundsteuer A von 285 v.H. auf 300 v.H., Grundsteuer B von 338 v.H. auf 365 v.H., Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365 v.H.).

 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Realsteuerhebesätze wie folgt festzusetzen:

 

            Grundsteuer A - 300 v.H.

            Grundsteuer B - 365 v.H.

            Gewerbesteuer -  365 v.H.

 

Somit werden die Realsteuerhebesätze so bleiben wie sie bisher sind.