Zur besseren Ausnutzung des Grundstücks, soll
die überbaubare Fläche des Grundstücks mit der Plan-Nr. 163/9 (Am Krebsbächel
8) vergrößert werden. Des Weitern soll auf Wunsch des Bauherrn der festgelegte
Standort der Garage geändert werden.
Dieses bedarf der Änderung des
Bebauungsplanes im zeichnerischen Teil. Die textlichen Festsetzungen bleiben
unverändert.
Die Grundzüge der Planung des Grundplanes
werden mit dieser Änderung nicht berührt.
Die Änderung kann somit im sog.
beschleunigten Verfahren erfolgen. Ein Umweltbericht ist gem.
§ 13 a BauGB nicht erforderlich.
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nun
abgeschlossen
Anregungen wurden
keine vorgetragen.
Der Bebauungsplan
kann nun als Satzung beschlossen werden.
1) Da keine Anregungen
vorgetragen wurden kann dieser Punkt entfallen.
2) Der
Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Bahnhofstraße “, 3. Änderung im beschleunigtem
Verfahren als Satzung, gem. § 10 BauGB. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
-
Rechtsfestsetzungen
M1:1000
-
Schriftliche
Festsetzungen
-
Begründung
Des Weiteren
beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig, die bauordnungsrechtlichen
Bestimmungen des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“, 3. Änderung im beschleunigtem
Verfahren als Satzung gem. § 88
Landesbauordnung (LBauO).