Beschluss: beschlossen

 

Zur besseren Ausnutzung des Grundstücks, soll die überbaubare Fläche des Grundstücks mit der Plan-Nr. 163/9 (Am Krebsbächel 8) vergrößert werden. Des Weitern soll auf Wunsch des Bauherrn der festgelegte Standort der Garage geändert werden.

 

Dieses bedarf der Änderung des Bebauungsplanes im zeichnerischen Teil. Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.

 

Die Grundzüge der Planung des Grundplanes werden mit dieser Änderung nicht berührt.

 

Die Änderung kann somit im sog. beschleunigten Verfahren erfolgen. Ein Umweltbericht ist gem.

§ 13 a BauGB nicht erforderlich.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nun abgeschlossen

 

Anregungen wurden keine vorgetragen.

 

Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden.


1) Da keine Anregungen vorgetragen wurden kann dieser Punkt entfallen.

 

2) Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Bahnhofstraße “, 3. Änderung im beschleunigtem Verfahren als Satzung, gem. § 10 BauGB. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-          Rechtsfestsetzungen M1:1000

-          Schriftliche Festsetzungen

-          Begründung

 

Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig, die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“, 3. Änderung im beschleunigtem Verfahren  als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).