Beschluss: beschlossen

Zur Finanzierung / Mitfinanzierung verschiedener Anschaffungen und Maßnahmen im städtischen Haushalt wird seitens der Werkleitung empfohlen, an die Stadt eine Gewinnabführung in Höhe von 123.000,-- € abzuführen.

 

Nach Abzug der 10 %igen Kapitalertragssteuer und der hierauf entfallenden 5,5 % Solidaritätszuschlag verbleibt eine Netto-Gewinnabführung in Höhe von 110.000,-- €.

 

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 05. Juli 2005 dem Stadtrat einstimmig eine Gewinnausschüttung vom Elektrizitätswerk in Höhe von 123.000,-- € empfohlen.


Der Stadtrat beschließt  einstimmig eine Gewinnausschüttung vom Elektrizitätswerk in Höhe von 123.000,-- €.