Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die Grillplatzordnung vom 23.07.2003 soll wie folgt geändert werden:

 

  1. Die Benutzung des gemeindlichen Grillplatzes ist „genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt die Ortsgemeinde durch eine beauftragte Person.

 

2.      Der jeweilige Nutzer/Mieter muss volljährig sein und ist für den Grillplatz voll verantwortlich. Die Übernahme und Übergabe des Platzes nebst Gerät und Einrichtung erfolgt schriftlich.

 

  1. Als Gebühren werden für Ramberger Bürger 20,00 € erhoben; der Nutzer hinterlegt zusätzlich eine Kaution in Höhe von 100,00 €, welche bei ordnungemäßer Platzrückgabe zurückerstattet wird. Auswärtige erhalten den Platz nur nach vorherigem Sprechstundenbesuch beim Ortsbürgermeister und entsprechender Genehmigung. Die Gebühr für Auswärtige ist auf 30,00 € je Tag Benutzungsdauer festgelegt.

 

  1. Der Platz ist in einem sauberen Zustand zu übergeben; evtl. Schäden sind zu melden. Das Gerät und die Einrichtungen müssen vollzählig sein. Erforderliche Nacharbeiten werden in Rechnung gestellt.

 

  1. Erforderliches Brennholz hat der Nutzer selbst zu beschaffen; eine Entnahme von Holz aus den am Grillplatz angrenzenden Wäldern ist verboten! (Privateigentum!) Es ist immer Löschwasser in Eimern bereit zu halten. Bei extremer Trockenheit ist nur Grillfeuer erlaubt, kein Lagerfeuer. Im Extremfall wird der Grillplatz gesperrt.

 

  1. Besondere Hinweise:

 

·        Anfallender Müll ist zu beseitigen.

·        Die Anlage ist schonend zu behandeln.

·        Umliegendes Gelände ist zu schonen und nicht zu betreten.

·        Ungenehmigte Nutzung wird strafrechtlich verfolgt.

·        Zwischen 23.00 Uhr und 7 Uhr ist in Anlehnung an die Landesverordnung zur Bekämpfung des Lärms die Nachtruhe einzuhalten.

·        Der Grillplatz ist für eine Personenzahl von maximal 50 Personen zugelassen!

 

7.      Die Grillplatzordnung wurde durch den Rat der Ortsgemeinde Ramberg am 27.07.2005 verbindlich beschlossen und ist gültig ab. 01.08.2005.


Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinrat einen gesonderten Beschluss über die Höhe der Kaution. Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen eine Kaution für den Grillplatz von 50,00 auf 100,00 € anzuheben.

 

Die Grillplatzordnung wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.