Im Bebauungsplanverfahren
wurde die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt.
Es ging nur eine
Stellungnahme des Katasteramtes, welche als Anlage beigefügt ist, ein.
Ansonsten waren keine Änderungen vorgesehen.
1 Die Anregungen des Katasteramtes werden beachtet. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
2 Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Hohläcker“ 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB einstimmig.