Beschluss: beschlossen

3.1 Der Vorsitzende trug hierzu vor, dass für die Nutzung des Raumes im alten Schulhaus Siebenmorgen durch Dritte eine Miete festgelegt werden soll. Er schlug vor, dass bei der Nutzung durch Vereine für Sitzungen etc. 10,00 bis 15,00 Euro erhoben werden sollten. Bei Nutzung für Feierlichkeiten von sonstigen Dritten sollten 25,00 bis 30,00 Euro erhoben werden.

 

3.2 Zur Kostenordnung des Grillplatzes übergab der Vorsitzende das Wort an den Ersten Beigeordneten Kopp.

Dieser trug vor, dass für die Nutzung des Grillplatzes von örtlichen Vereinen, Parteien und Organisationen 50,00 € und von Privatpersonen und auswärtigen Vereinen etc. 75,00 € erhoben werden. Er schlug eine dritte Gebühr für Kindergarten/Schulen und Kindergeburtstage in Höhe von 20,00 € vor.


Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

zu 3.1: Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig bei der Nutzung des Raumes im alten Schulhaus Siebenmorgen, für Feierlichkeiten von Dritten 30,00 € und bei der Nutzung durch Vereine für Sitzungen etc. 15,00 € zu verlangen.

 

zu 3.2: Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die Nutzung des Grillplatzes durch Schulen/Kindergärten und für Kindergeburtstage eine Gebühr von 20,00 € zu erheben.