Sitzung: 29.06.2017 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Der Vorsitzende informierte kurz über den Bauantrag. Seitens der Verwaltung besteht aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB einstimmig.