Beschluss: zurückgestellt/abgesetzt

BAT (Biotop, Altbäume Totholz)-Konzept

Nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturgesetz sind Tiere und streng geschützte Arten und auch deren Nester zu schützen. Dies gilt auch beim Durchforsten, um „totes Holz“ zu entfernen. Hierzu müssten Gutachten erstellt werden.

Präventiv kann bzw. muss hier das BAT-Konzept zugrunde gelegt werden, das von Landesforsten Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den Behörden entwickelt wurde. Alternativ kann auch ein eigenes Konzept entwickelt werden.


Nach kurzer Beratung wurde dieser Tagesordnungspunkt mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme vertagt, um hierzu nähere Informationen einzuholen.