Beschluss: beschlossen


Zuerst beschließt der Gemeinderat einstimmig, den § 6 „Aufwandsentschädigung der Beigeordneten“ um Absatz (2) zu ergänzen.

 

Die Beigeordneten Michael Martin und Peter Fischer nahmen gem. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Bei dieser Abstimmung ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden gem. § 36 (3) Nr. 5 GemO.

 

Danach beschließt der Gemeinderat einstimmig, die in verschiedenen Punkten geänderte Hauptsatzung, die der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt ist.