Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltung: 2, Befangen: 0

Der Bauherr hat eine teilweise über 2 Meter hohe Mauer an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück errichtet und möchte diese nachträglich genehmigen lassen. Lt. Bebauungsplan sind jedoch Einfriedungen in den Abstandsflächen nur bis zu einer Höhe von 1 Meter als Holzzäune, niedrige Bruchsteinsockel oder lebende Zäune zulässig. Lt. dem Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung wurden im Baugebiet bis jetzt keine Ausnahmen zugelassen und das Gebiet ist durch die offene Bauweise, ohne hohe Einfriedungen, geprägt.

 

Lt. Aussagen verschiedener Ratsmitglieder habe sich der Bauherr mit seinem Nachbar auf den Bau der Mauer geeinigt, sodass vorgeschlagen wird, das gemeindliche Einvernehmen zum Bau der Mauer nachträglich zu erteilen.


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bau der Einfriedungsmauer zu erteilen.