Die Eigentümer der Grundstücke mit den Plan-Nr. 3184/1 3183/2 und 3183/1, beantragen den Bebauungsplan „Bei der Kapelle“ zu ändern.

 

Allgemeines Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemein entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Da die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes „Bei der Kapelle“ nicht berührt werden, kann die Änderung im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.

 


Der Ortsgemeinderat fasste zu diesem TOP sodann folgende Beschlüsse:

 

1. Mit 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung sowie 2 Nein-Stimmen  gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Bei der Kapelle“ dahingehend zu ändern, dass auf den Grundstücken mit den Plan-Nr. 3184/1 und 3183/2 eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung zulässig ist. Des weiteren soll an den Gründstücksgrenzen der Grundstücke 3183/2  und 3183/1 die Baugrenze um 3 Meter zurückgenommen werden.

 

2. Der erarbeitete Bebauungsplan, welcher dem Rat vorgestellt wurde, wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung sowie 2 Nein-Stimmen in der vorgelegten Form gebilligt.

 

3. Mit 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung sowie 2 Nein-Stimmen  gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Träger der öffentlichen Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

4. Den vorgenannten Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeindebauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen. Beschlussfassung erfolgte mit 9 Ja.-Stimmen, 1 Enthaltung sowie 2 Nein-Stimmen.

 

Zu den vorgenannten Beschlüssen nahmen folgende Ratsmitglieder gem. § 22 der Gemeindeordnung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil:

Siegmund Burgard, Werner Schreiner, Kurt Götz sowie Herbert Stöbener.