Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 0

Nach dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ hat der Bund für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen auf Rheinland-Pfalz 96 Mio. Euro jährlich.

 

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat durch Landesgesetz geregelt, dass die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) noch im Haushaltsjahr 2016 einen Betrag in Höhe von 96 Mio. Euro erhalten. Die Aufteilung des vorgenannten Betrages erfolgt nach den Einwohnerzahlen zum 30.06.2016. Die Mittel der Integrationspauschale der Jahre 2017 und 2018 (ebenfalls jeweils 96 Mio. Euro) verbleiben beim Land.

 

 

Mit Bescheid vom 29.12.2016 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurde dem Landkreis Südliche Weinstraße eine einmalige Zuwendung (Integrationspauschale) in Höhe von 2.617.237,60 € gewährt. Der Kreistag hat am 27.03.2017 folgende Aufteilung der Integrationspauschale beschlossen:

 

a)         Beim Landkreis verbleiben 50 v. H. der Integrationspauschale (= 1.308.618,80 €)

b)         Die restlichen 50 v.H. werden entsprechend den Einwohnerzahlen zum 30.06.2016 an die Verbandsgemeinden weitergeleitet

c)         Eine Aufteilung des Weiterleitungsbetrages zwischen Verbands- und Ortsgemeinden erfolgt nicht und bleibt bei Bedarf der örtlichen Ebene überlassen

 

Da die Hauptlast der Integration von Flüchtlingen –neben dem Landkreis- von den Verbandsgemeinden getragen wird und sich die Situation hinsichtlich der Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Ortsgemeinden sehr unterschiedlich darstellt, wurde von der Festlegung eines Aufteilungsschlüssels zwischen Verbands- und Ortsgemeinden abgesehen.

 

 

Vom Landkreis wurden folgende Beträge an die Verbandsgemeinden weitergeleitet:

 

-           Verbandsgemeinde Annweiler                         199.333,10 €

-           Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                283.493,88 €

-           Verbandsgemeinde Edenkoben                       240.108,17 €

-           Verbandsgemeinde Herxheim                          179.045,07 €

-           Verbandsgemeinde Landau-Land                    162.327,64 €

-           Verbandsgemeinde Maikammer                        96.406,18 €

-           Verbandsgemeinde Offenbach                        147.904,76 €

 

                                                           Summe:         1.308.618,80 € 

 

Im Haushalt der Verbandsgemeinde sind für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerber jährliche Fehlbeträge in Höhe von 80.000 – 100.000 € veranschlagt. Diese resultieren insbesondere aus der Personalgestellung durch die Verbandsgemeinde. Darüber hinaus hat die Verbandsgemeinde im Jahr 2016 vordringlich für die Beförderung der Flüchtlinge rd. 23.000 € für die Beschaffung eines geeigneten Kfz aufgewendet.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 27. April 2017 dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, die Verwendung der Integrationspauschale wie vorgeschlagen zu beschließen.


Nachdem sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung und Integration von Flüchtlingen (Personalgestellung, Sachkosten, Vorhaltung Kraftfahrzeug, Deutschkurse) von der Verbandsgemeinde getragen werden, wird vorgeschlagen, die 199.333,10 € in voller Höhe bei der Verbandsgemeinde zu belassen und dort insbesondere auch zur Stabilisierung der Verbandsgemeindeumlage einzusetzen.

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Integrationspauschale in voller Höhe bei der Verbandsgemeinde zu belassen.