Sitzung: 27.04.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 01/356/III/043/2017
Mit Satzung vom
10.04.2014 wurden die Nutzung der freiwilligen Schülerbetreuung (sog.
Betreuende Grundschule) für die Grundschulen in Albersweiler, Annweiler,
Nebenstelle Wernersberg, Gossersweiler-Stein und Ramberg (einschließlich
Eußerthal) geregelt.
Insgesamt wurde der
Satzungstext nunmehr überarbeitet und aktualisiert.
Da insbesondere die
Essensgelder und die Elternbeiträge Schwankungen unterlegen sind, wurde zur
Rechtssicherheit und -klarheit auf die Nennung konkreter Beträge verzichtet.
Auch die Gruppenstruktur
kann sich, je nach Anmeldezahlen, jährlich ändern. Mit der neuen Formulierung
in der Änderungssatzung ist es nunmehr möglich, dass bei der Bildung der
Betreuungsgruppen Änderungen vorbehalten bleiben und diese in Absprache mit dem
Schulträger und der jeweiligen Schulleitung getroffen werden können, ohne dass
dies eine Satzungsänderung zur Folge hat.
Für das kommende
Schuljahr 2017/2018 ist eine Anhebung der Elternbeiträge vorgesehen. Danach
werden für eine Stunde tägliche Betreuung statt bisher 8,50 € pro Monat dann
10,00 € pro Monat erhoben. Für zwei Stunden Betreuung pro Tag sind es 20,00
€/Monat usw.
Trotz dieser
Erhöhung der Elternbeiträge und unter Berücksichtigung der Landeszuschüsse
liegen die Personalkosten weitaus höher und es wird keine Kostendeckung
erreicht. Entsprechend den Landesvorgaben wird ein angemessener Eigenanteil des
Trägers vorausgesetzt.
Die Essensgelder
werden nach wie vor, entsprechend der tatsächlich erhaltenen Essen, nach den
Schulhalbjahren spitz abgerechnet.
Vorsitzender
Bürgermeister Wagenführer erläuterte ausführlich die Sitzungsvorlage und wies
darauf hin, das als Ziel in einigen Jahren eine Kostendeckung erreicht werden
sollte. Der Kostenanteil der Verbandsgemeinde an der Schülerbetreuung wird
immer größer.
Fragen seitens der
Ausschussmitglieder wurden sowohl vom Vorsitzenden als auch von der
Sachbearbeiterin, Frau Schwamm, ausführlich beantwortet.
Dem Verbandsgemeinderat wird einstimmig empfohlen, der Satzung über die Nutzung der Betreuenden Grundschule in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
Die Satzung soll mit Wirkung vom 01.08.2017 in Kraft treten.