Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Mit Satzung vom 10.04.2014 wurden die Nutzung der freiwilligen Schülerbetreuung (sog. Betreuende Grundschule) für die Grundschulen in Albersweiler, Annweiler, Nebenstelle Wernersberg, Gossersweiler-Stein und Ramberg (einschließlich Eußerthal) geregelt.

 

Insgesamt wurde der Satzungstext nunmehr überarbeitet und aktualisiert.

 

Da insbesondere die Essensgelder und die Elternbeiträge Schwankungen unterlegen sind, wurde zur Rechtssicherheit und -klarheit auf die Nennung konkreter Beträge verzichtet.

Auch die Gruppenstruktur kann sich, je nach Anmeldezahlen, jährlich ändern. Mit der neuen Formulierung in der Änderungssatzung ist es nunmehr möglich, dass bei der Bildung der Betreuungsgruppen Änderungen vorbehalten bleiben und diese in Absprache mit dem Schulträger und der jeweiligen Schulleitung getroffen werden können, ohne dass dies eine Satzungsänderung zur Folge hat.

 

Für das kommende Schuljahr 2017/2018 ist eine Anhebung der Elternbeiträge vorgesehen. Danach werden für eine Stunde tägliche Betreuung statt bisher 8,50 € pro Monat dann 10,00 € pro Monat erhoben. Für zwei Stunden Betreuung pro Tag sind es 20,00 €/Monat usw.

 

Trotz dieser Erhöhung der Elternbeiträge und unter Berücksichtigung der Landeszuschüsse liegen die Personalkosten weitaus höher und es wird keine Kostendeckung erreicht. Entsprechend den Landesvorgaben wird ein angemessener Eigenanteil des Trägers vorausgesetzt.

 

Die Essensgelder werden nach wie vor, entsprechend der tatsächlich erhaltenen Essen, nach den Schulhalbjahren spitz abgerechnet.

 

Vorsitzender Bürgermeister Wagenführer erläuterte ausführlich die Sitzungsvorlage und wies darauf hin, das als Ziel in einigen Jahren eine Kostendeckung erreicht werden sollte. Der Kostenanteil der Verbandsgemeinde an der Schülerbetreuung wird immer größer.

 

Fragen seitens der Ausschussmitglieder wurden sowohl vom Vorsitzenden als auch von der Sachbearbeiterin, Frau Schwamm, ausführlich beantwortet.


Dem Verbandsgemeinderat wird einstimmig empfohlen, der Satzung über die Nutzung der Betreuenden Grundschule in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

 

Die Satzung soll mit Wirkung vom 01.08.2017 in Kraft treten.