Beschluss: beschlossen

Nachdem in dieser Sitzung die Wochenmarktsatzung beschlossen wurde, sollte nun aufgrund des § 11 der Wochenmarktsatzung eine Wochenmarktgebührensatzung beschlossen werden. Damit können Gebühren für die in Anspruch genommenen Fläche während des Wochenmarktes erhoben werden.

 

Angedacht wurden 3 verschiedene Gebühren, gestaffelt nach den in Anspruch genommenen Flächen.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Wochenmarktgebührensatzung, wie sie als Anlage beigefügt ist. Im nächsten Jahr soll geprüft werden, ob die Beiträge angemessen sind.