Beschluss: beschlossen

Die Ortsgemeinde Eußerthal beabsichtigt die Ausrichtung eines Wochenmarktes.

Hierzu erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung eine Festsetzungsanordnung über den Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz des Wochenmarktes nach den Vorgaben der Ortsgemeinde Eußerthal.

 

Die Festsetzungsanordnung liegt dieser Niederschrift als Anlage bei, in dieser sind noch die Öffnungszeiten des Wochenmarktes zu ergänzen. Falls der Wochenmarkt wegen eines Feiertages auf einen anderen Wochentag verschoben werden sollte, ist dies unter den Öffnungszeiten noch zu ergänzen.

 

Auszug aus § 67 GewO zur Definition der Kreis der Waren zu Punkt 1 der Festsetzungsanordnung

 

§ 67 GewO Wochenmarkt

(1) Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet:

1. Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig;

2. Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;

3. rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Festsetzungsanordnung, wie sie als Anlage beigefügt ist.