Beschluss: beschlossen

Da Herr Spies vom Bauamt der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels noch nicht anwesend ist, wird der Tagesordnungspunkt 5 „Informationen“ vorgezogen.

Dieser Änderung stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.

 


1. Im Satzungsverfahren wurde die Offenlage durchgeführt.

Es ging nur eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege ein, welche den Ratsmitgliedern vorlag.

 

Die Anregungen des Landesamt für Denkmalpflege werden zur Kenntnis genommen.

Im Nachgang zu seiner Sitzung vom 31. März 2004 stellte der Ortsgemeinderat klar, dass nach seiner Meinung das Bauvorhaben an keiner exponierten Stelle errichtet werden soll und auch von keiner Zersiedlung der Landschaft gesprochen werden kann, da sich auf der gegenüberliegenden Seite der Sportplatz mit Sporthaus befindet und das geplante Bauvorhaben sich somit in der Ortslage integrieren würde. Da der Sportplatz mit Sporthaus den Ortsrand bildet, kann von einer Auflösung des Ortsrandes bei dem geplanten Bauvorhaben nicht gesprochen werden. Die Zurückweisung der Bedenken der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wurde somit nochmals bekräftigt.

 

2. Wenn keine Änderungen des Planes mehr anstehen, könnte dieser als Satzung beschlossen werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde angemerkt, dass der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung vom 31. März 2004  eine fehlerhafte Abwägung vorgenommen hat. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hatte im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange erhebliche Bedenken geäußert. Der Ortsgemeinderat hatte diese Bedenken ohne nähere Begründung zurückgewiesen.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt das Ergänzungsverfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Satzung bei der unteren Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Beschlussfassung erging mit 7- Ja-Stimmen und einer Enthaltung.