Da Herr Spies vom Bauamt
der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels noch nicht anwesend ist, wird der
Tagesordnungspunkt 5 „Informationen“ vorgezogen.
Dieser Änderung stimmt der
Gemeinderat einstimmig zu.
1. Im Satzungsverfahren wurde
die Offenlage durchgeführt.
Es ging nur eine
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege ein, welche den Ratsmitgliedern
vorlag.
Die Anregungen des Landesamt
für Denkmalpflege werden zur Kenntnis genommen.
Im Nachgang zu seiner Sitzung
vom 31. März 2004 stellte der Ortsgemeinderat klar, dass nach seiner Meinung
das Bauvorhaben an keiner exponierten Stelle errichtet werden soll und auch von
keiner Zersiedlung der Landschaft gesprochen werden kann, da sich auf der
gegenüberliegenden Seite der Sportplatz mit Sporthaus befindet und das geplante
Bauvorhaben sich somit in der Ortslage integrieren würde. Da der Sportplatz mit
Sporthaus den Ortsrand bildet, kann von einer Auflösung des Ortsrandes bei dem
geplanten Bauvorhaben nicht gesprochen werden. Die Zurückweisung der Bedenken
der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wurde somit nochmals bekräftigt.
2. Wenn keine Änderungen des
Planes mehr anstehen, könnte dieser als Satzung beschlossen werden.
Von Seiten der Verwaltung
wurde angemerkt, dass der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung vom 31. März
2004 eine fehlerhafte Abwägung
vorgenommen hat. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hatte im Rahmen der
Anhörung der Träger öffentlicher Belange erhebliche Bedenken geäußert. Der
Ortsgemeinderat hatte diese Bedenken ohne nähere Begründung zurückgewiesen.
Der Ortsgemeinderat
beschließt das Ergänzungsverfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung und
beauftragt die Verwaltung, die Satzung bei der unteren Landesplanungsbehörde
zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussfassung erging mit
7- Ja-Stimmen und einer Enthaltung.