Beschluss: beschlossen

Aufgrund des erheblichen Aufgabenumfangs der Stadt- und Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels und infolge der Überlegungen zur Einrichtung einer „Bautruppe“ zur Ausführung von Straßenbauarbeiten in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist eine innerorganisatorische Änderung der Stellvertretersituation der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels dringend angezeigt. Bisher wurde Werkdirektor Reiner Paul lediglich von einem technischen Vertreter im Verhinderungsfalle wirksam vertreten. Aufgrund der vorgenannten Situation schlägt der Werkleiter vor die Organisation derart zu ändern, dass neben einem technischen Vertreter im Verhinderungsfalle zugleich ein kaufmännischer Vertreter wirksam handeln kann.

 

Derzeit sieht die Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke nach § 6 lediglich einen Stellvertreter im Verhinderungsfalle vor. Diese Passage wäre durch den Verbandsgemeinderat entsprechend abzuändern. Ein Satzungsentwurf liegt der Beschlussvorlage zur Anempfehlung an den Verbandsgemeinderat bei.


Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, bei einer Enthaltung, die Änderung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels.