Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat

Es ist beabsichtigt den Flächennutzungsplan  in folgenden Bereichen zu ändern:

 

1. Eußerthal – Gelände des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz e.V.

 

Auf dem Gelände des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz e.V. soll keine intensive Fischzucht mehr betrieben werden. In Zusammenarbeit mit der Universität Koblenz-Landau entsteht auf dem Gelände eine Umweltforschungsstation als Außenstelle der Universität Koblenz-Landau.

Aus diesem Grunde ist beabsichtigt das Gelände als ein Sondergebiet für die Wissenschaft auszuweisen.

 

2. Eußerthal – Umwandlung einer Sondergebietsfläche Ferienhäuser / Fremdenverkehr in eine  Wohnbaufläche

 

Eine Teilfläche des Wochenendgebietes „Im alten Kloster“ soll in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, sodass hier ein kleines Wohngebiet entstehen kann.

 

Die Ortsgemeinde Eußerthal hat bereits der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.

 

3. Ausweisung einer Bodenerosionsfläche auf dem Klingelberg in Annweiler am Tr.

 

Im Sommer 2016 wurde die Stadt Annweiler am Tr. nach einem Starkregenereignisses von  Schlammlawinen überzogen, welchen ihren Ursprung auf dem Klingelberg nahmen.

 

Das Gebiet auf dem Klingelberg ist durch Bodenerosion stark gefährdet. Durch die Festsetzung im Flächennutzungsplan soll erreicht werden, dass Bodenveränderungen, welche evtl. die Bodenerosion in diesem Bereich fördern, vermieden werden.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig:

 

1. Die Aufstellung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 BauGB. Die Änderungsgebiete sind als Anlage beigefügt.

 

2. Die Billigung des erarbeiteten Entwurfs der 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung.

 

3. Die Beteiligung der  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Änderungsverfahren.

 

4. Die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer 2-wöchigen Offenlage der Planunterlagen im Bauamt der Verbandsgemeinde durchzuführen.