Sitzung: 02.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Vorlage: 01/353/I/178/2017
Bei diesem Tagesordnungspunkt ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden gemäß
§ 36 Abs. 3 Nr. 2 GemO.
Die Ausschussmitglieder erörterten den ihnen vorliegenden Entwurf der
Stellenausschreibung der wie folgt lautet:
Stellenausschreibung der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Bei der VERBANDSGEMEINDE ANNWEILER AM TRIFELS, Landkreis
Südliche Weinstraße, ist die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters, wegen Ablauf der Amtszeit zum 01. Januar
2018 neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um die Wiederwahl
bewerben.
Zur Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels gehören die Stadt Annweiler
am Trifels und 12 Ortsgemeinden mit rund 17.500 Einwohnern. Sitz der Verwaltung
ist die Stadt Annweiler am Trifels.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, den 11. Juni
2017, von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, für die Dauer von
8 Jahren, direkt gewählt (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein
Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, den
25. Juni 2017, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern
statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r
im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger
eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der
Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von
der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist, sowie
- die Gewähr
dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr
vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die
Besoldung erfolgt entsprechend der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes
Rheinland-Pfalz nach der Besoldungsgruppe
B2/B3. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung
gezahlt.
Die Ausschreibung richtet sich an engagierte, zielstrebige und
verantwortungsbewusste Persönlichkeiten, die mit den Ortsgemeinden und
Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und die Verwaltung als
modernes, wirtschaftliches und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen führen
werden.
Im Falle der Wahl sollte Bereitschaft bestehen, dass die Bewerberin/der
Bewerber ihren/seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
begründet.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an
der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als
Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe
erforderlich. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des
Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz. Die Frist zur Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine
Partei bzw. Wählergruppe läuft am Montag, 24. April 2017, um 18.00 Uhr
(Ausschlussfrist) ab.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung über die
Einreichung von Wahlvorschlägen, die bis spätestens 03. April 2017 in der
Wochenzeitung „Trifels-Kurier“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sowie im Internet unter www.vg-annweiler.de,
öffentlich bekannt gemacht wird.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden,
dass politischen Parteien und
Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in
die weiteren Unterlagen der Bewerbung gewährt wird. Ein solches Einverständnis
kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden.
Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die
Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis,
lückenloser Tätigkeitsnachweis) werden erbeten bis zum 24. April 2017 (keine Ausschlussfrist) an
die
Verbandsgemeindeverwaltung
Annweiler am Trifels
Kennwort: Bürgermeisterwahl
z.Hd. des Ersten Beigeordneten Herrn Wolfgang Grötsch
Messplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Aus den Reihen des Gremiums wurde beantragt, den Entwurf wie folgt zu
ergänzen:
„Im Falle der Wahl sollte Bereitschaft bestehen, dass die Bewerberin/der
Bewerber ihren/seinen ersten Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
begründet.“
Die Verwaltung erklärte, diese Ergänzung durch den Gemeinde- und
Städtebund überprüfen zu lassen und in der Verbandsgemeinderatssitzung am
09.02.2017 entsprechend zu informieren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat
einstimmig, bei 1 Enthaltung und Ruhen des Stimmrechts des Vorsitzenden, den vorgelegten
Entwurf mit der beantragten Ergänzung.
Darüber hinaus empfiehlt das Gremium dem Verbandsgemeinderat einstimmig,
bei 1 Enthaltung und Ruhens des Stimmrechts des Vorsitzenden die
Veröffentlichung der Ausschreibung im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.