Beschluss: beschlossen

Auf der östlichen Seite der Burgstraße und zwar im Bereich Anwesen Burgstraße 1 bis Anwesen Hauptstraße 64 wurde in der letzten Verkehrsausschusssitzung das Parkverbot aufgehoben.

Es wird nunmehr festgestellt, dass der Bereich von Fahrzeugen als  Dauerparkplatz benutzt wird.


Um Parkmöglichkeiten für die Kunden der Geschäfte in der Innenstadt zu ermöglichen, beschloss der Verkehrsausschuss nach eingehender Beratung einstimmig, diesen Bereich wie in der anderen Innenstadt zeitlich und zwar werktags von 9-18 Uhr für 1 Stunde mit Parkscheibpflicht zu begrenzen.

Das Verkehrszeichen 314 StVO  mit Zusatzzeichen 1040-31/32 StVO soll entsprechend aufgestellt werden.