Entgegen der Regelungen nach einer Kommunalwahl, wonach die
Geschäftsordnung, sollte sie vom Gemeinderat nicht explizit beschlossen werden,
automatisch nach 6 Monaten als angenommen gilt (§ 37 Abs. 2 GemO), ist die neue
Geschäftsordnung zu beschließen.
Der beiliegende Entwurf entspricht der aktuellen Mustergeschäftsordnung
des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.