Beschluss: beschlossen

 

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Eußerthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

                        - Grundsteuer A                       -           320 v. H.

                        - Grundsteuer B                       -           380 v. H.

                        - Gewerbesteuer                       -           365 v. H.

 

Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:

 

                        - Grundsteuer A                       -           300 v. H.

                        - Grundsteuer B                       -           365 v. H.

                        - Gewerbesteuer                       -           365 v. H.

 

Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.

 

Bedeutung erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.

 

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z. B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u. a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft. Mindesthebesätze in diesem Zusammenhang sind nicht definiert. Bei der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen ausschöpft, wird die individuelle Haushaltssituation der jeweiligen Kommune berücksichtigt. Orientierungsgrundlage bei den Realsteuerhebesätzen könnten dabei die Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder die landesdurchschnittlichen Steuersätze sein.

 

Im Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2016/2017 vom 25.07.2016 fordert die Kommunalaufsicht, die Realsteuerhebesätze zu überprüfen und ggfs. zu erhöhen. In diesem Zusammenhang verweist die Kommunalaufsicht auf die Steuersätze 2015, die im Landesdurchschnitt 318/395/385 v.H. betragen.

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Anpassung der Realsteuerhebesätze an die Steuersätze des Landesdurchschnitts hätte.

 

Steuerart

Steueraufkommen gem. Veranlagungen 2016

(Stand 14.10.2016)

Steueraufkommen bei Anpassung an den Landesdurchschnitt

Veränderung

Hebesatz  v. H.

Betrag €

Hebesatz v. H.

Betrag €

Grundsteuer A

320

rd. 2.250

318

rd. 2.250

+ 0

Grundsteuer B

380

rd. 78.700

395

rd. 81.800

+ 3.100

Gewerbesteuer

365

rd. 21.400

385

rd. 22.600

+ 1.200

 

Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe im Ortsgemeindehaushalt verbleiben.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Realsteuerhebesätze für 2017 wie folgt festzusetzen:

 

                        - Grundsteuer A                                   330     v. H.

                        - Grundsteuer B                       -           395     v. H.

                        - Gewerbesteuer                       -           365     v. H.