Die Hebesätze für
die Realsteuern der Ortsgemeinde Eußerthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A - 320 v. H.
- Grundsteuer B - 380 v. H.
- Gewerbesteuer - 365 v. H.
Im
Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der
Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A - 300 v. H.
- Grundsteuer B - 365 v. H.
- Gewerbesteuer -
365 v. H.
Bei dem
Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum
geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.
Bedeutung erlangen
die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der
Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.
Für die Bewilligung
verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z. B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock)
ist u. a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre
Einnahmequellen ausschöpft. Mindesthebesätze in diesem Zusammenhang sind nicht
definiert. Bei der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen
Einnahmequellen ausschöpft, wird die individuelle Haushaltssituation der
jeweiligen Kommune berücksichtigt. Orientierungsgrundlage bei den
Realsteuerhebesätzen könnten dabei die Nivellierungssätze des
Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder die landesdurchschnittlichen
Steuersätze sein.
Im
Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2016/2017 vom 25.07.2016 fordert die
Kommunalaufsicht, die Realsteuerhebesätze zu überprüfen und ggfs. zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang verweist die Kommunalaufsicht auf die Steuersätze 2015,
die im Landesdurchschnitt 318/395/385 v.H. betragen.
Der nachfolgenden
Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Anpassung
der Realsteuerhebesätze an die Steuersätze des Landesdurchschnitts hätte.
Steuerart |
Steueraufkommen gem. Veranlagungen 2016 (Stand 14.10.2016) |
Steueraufkommen bei Anpassung an den
Landesdurchschnitt |
Veränderung |
||
Hebesatz
v. H. |
Betrag € |
Hebesatz v. H. |
Betrag € |
€ |
|
Grundsteuer A |
320 |
rd. 2.250 |
318 |
rd. 2.250 |
+ 0 |
Grundsteuer B |
380 |
rd. 78.700 |
395 |
rd. 81.800 |
+ 3.100 |
Gewerbesteuer |
365 |
rd. 21.400 |
385 |
rd. 22.600 |
+ 1.200 |
Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe im Ortsgemeindehaushalt verbleiben.
Der
Gemeinderat beschließt einstimmig die Realsteuerhebesätze für 2017 wie folgt
festzusetzen:
-
Grundsteuer A 330
v. H.
-
Grundsteuer B - 395
v. H.
-
Gewerbesteuer - 365 v.
H.