Beschluss: beschlossen

Entgegen der Regelungen nach einer Kommunalwahl, wonach die Geschäftsordnung, sollte sie vom Gemeinderat nicht explizit beschlossen werden, automatisch nach 6 Monaten als angenommen gilt (§37 Abs. 2 GemO), ist die neue Geschäftsordnung zu beschließen.

 

Der beiliegende Entwurf entspricht der aktuellen Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.


Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die, der Originalniederschrift beiliegende, Mustergeschäftsordnung.