Entgegen der Regelungen nach einer Kommunalwahl, wonach die Geschäftsordnung,
sollte sie vom Gemeinderat nicht explizit beschlossen werden, automatisch nach
6 Monaten als angenommen gilt (§37 Abs. 2 GemO), ist die neue Geschäftsordnung
zu beschließen.
Der beiliegende Entwurf entspricht der aktuellen Mustergeschäftsordnung
des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die, der Originalniederschrift beiliegende, Mustergeschäftsordnung.