Es ist angedacht in der Stadt Annweiler am Trifels wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen ab dem Kalenderjahr 2017 einzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 02.11.2016 dem Stadtrat empfohlen wiederkehrende Beiträge einzuführen. In der einzuführenden Satzung sollen jedoch Verschonungsregelungen aufgenommen werden, welche durch den Stadtrat festlegen werden sollen. Über eine etwaige Verschonungsregelung wurde ausführlich diskutiert.


Zunächst wurde der Antrag auf Aufnahme einer Verschonungsregelung gestellt. Der Stadtrat fasste den Grundsatzbeschluss diesen Antrag mit 1 Ja-Stimme, 15 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abzulehnen.

 

Danach fasste der Stadtrat einstimmig den Grundsatzbeschluss, den Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit 1, 4, 5, 6, 7 und 8 auf 30 % und für die Abrechnungseinheit 2 und 3 auf 25 % festzulegen.

 

Der Stadtrat beschloss danach einstimmig den vorliegenden Satzungsentwurf in den Ortsbeiräten sowie in einer Einwohnerversammlung vorzustellen.