Sitzung: 08.12.2016 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Die Bilanz
und GuV sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der beauftragte
Wirtschaftsprüfer Falk & Co GmbH Mannheim hat den Jahresabschluss 2014 im
Werkausschuss vorgestellt. Der Werkausschuss hat bei einer Enthaltung dem
Verbandsgemeinderat anempfohlen den Jahresabschluss 2014 zu beschließen und das
Jahresergebnis festzustellen.
Abwasserentsorgungseinrichtung
Geschäftsverlauf
und Lage des Betriebes
Die Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels
Abwasserbeseitigungseinrichtung werden unter verantwortlicher Leitung von Herrn
Werkdirektor Reiner Paul als Eigenbetrieb geführt. Zu diesem Zweck wurde die
Betriebssatzung vom 16.08.1977 mit Wirkung ab 01.01.1977 erlassen. Diese wurde
durch die Satzung vom 29.08.2011 mit Wirkung ab 02.09.2011 ersetzt.
Der Versorgungsbereich umfasst das ganze Verbandsgemeindegebiet mit
16.574 Einwohnern, Stand 01.01.2014. Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres
weist einen Jahresverlust von 206.389,40
€ (im Vorjahr Jahresverlust € 74.365,98) aus. Auf das betriebliche Ergebnis
entfallen ./. € 207.637,48 auf das Finanzergebnis € 1.795,73 und auf sonstige
Steuern ./. € 547,65. Auf der Ertragsseite erhöhten sich die Umsatzerlöse um T€
29 und die sonstigen betrieblichen Erträge
um T€ 40. Die Erhöhung der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die
Schmutzwassermenge zurückzuführen. Die Schmutzwassermenge erhöhte sich im
Geschäftsjahr um 26 Tcbm. Auf der Aufwandseite erhöhte sich der Materialaufwand
um T€ 100, der Personalaufwand um
T€ 17, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 113, während sich die
Abschreibungen um T€ 31 verminderten. Die Periodenfremde Erträge und
Aufwendungen verbesserten das Jahresergebnis per Saldo um T€ 40. Das
Entgeltsaufkommen mit € 175,45 je Einwohner und Jahr übersteigt das vertretbare
Entgelt gem. § 7 Abs. 3 KAG i.V.m. § 3 Abs. 1 KAVO.
Das Grenzentgelt
gem. § 7 Abs. 3 KAG (€ 105,00 je Einw./Jahr) i.V.m. § 3 Abs. 2 KAVO wurde bei
einem Entgeltsaufkommen von € 175,45 je Einw./Jahr ebenfalls überschritten.
Die Kapitalstruktur zeigt, dass sich das
Eigenkapital unter Einbeziehung der empfangenen Ertragszuschüsse von 65,5 % auf
66,9 % des Gesamtkapitals erhöht hat.
Die Anlagendeckungsquote (Eigenkapital,
Empfangene Ertragszuschüsse und langfristiges Fremdkapital: Anlagevermögen)
veränderte sich von 99,6 % auf 101,4 %. Die Investitionen betrafen insbesondere
mit T€ 142 die Baukostenzuschüsse, mit T€ 36 die Abwasserbehandlungsanlagen, T€
258 T€ die Abwassersammelanlagen, mit T€ 29 die Betriebs- und
Geschäftsausstattung und mit T€ 129 die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im
Bau. Die Selbstfinanzierungsmittel (cash-flow) des Betriebes mit T€ 1.614
wiesen gegenüber den Investitionen des Geschäftsjahres eine Überdeckung von T€
1.060 aus.
Im Wirtschaftsjahr
2014 wurden folgende bedeutende Aufträge vergeben und Verträge abgeschlossen:
-
Erneuerung der
Trinkwasserleitung in der OD Albersweiler
-
Erneuerung des
Hauptkanals in Gossersweiler-Stein
-
Ingenieurvertrag
Pumpwerk Nord Ost in Albersweiler
-
Vertrag über
Klärschlammverwertung
-
Privatrechtliche
Erschließung NBG Eußerthal
II. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
dem Schluss des Geschäftsjahres
Besondere Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres waren nicht zu
verzeichnen.
III. Voraussichtliche
Entwicklung und Risiken des Betriebes
Der Verlust in Höhe von rd. T€ 206 ist nach
wie vor in der Hauptsache auf die hohen Abschreibungen durch die Ertüchtigung
der Kläranlage Annweiler am Trifels, sinkende Abwassermengen, geringeren EEZ
und höherem Materialaufwand (hier insbesondere Stromkosten aufgrund gestiegener
EEG-Umlage) zu erklären.
Der Betrieb der Kläranlage gestaltet sich
schwierig. Durch die bestehende Unterlast kommt es vermehrt zur Bildung von
Fadenbakterien, die nur durch die Zugabe von Polyaluminiumchlorid vermindert
werden kann. Die Zugabe dieser Chemikalie ist sehr kostenintensiv und wäre bei
einem normalen Betrieb der Anlage nicht zu erwarten. Insgesamt ist zu prüfen,
ob Teile der Anlage abgeschaltet werden können und Sonderabschreibungen möglich
sind.
Des Weiteren ist beachtlich, dass das
Kanalwerk insgesamt unterfinanziert ist. Um eine nach KAG entsprechende
Kostendeckung (ohne Mindestgewinn) zu erreichen, wäre eine Gebührenerhöhung der
Abwassergebühr um 0,20 €, der WKB Schmutzwasser um 0,02 € sowie der WKB
Oberflächenwasser um 0,02 € erforderlich. Für die Jahre 2017 ff sind zudem
umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen im Gesamtauftragsvolumen von 5.000 T€
angedacht. Neben den dringenden Kanalsanierungsmaßnahmen stehen noch weitere
Arbeiten in der Kläranlage an. Unter anderem hat sich im laufenden Betrieb
gezeigt, dass
Die Einlaufsituation baulich zu verändern ist
das Trockenbeet neu herzustellen ist und
die Fernwirkanlage dem Stand der Technik
anzupassen ist und die Außenanlagen
in die Überwachung einzubeziehen.
Diese zusätzlichen Maßnahmen werden mit rd.
T€ 350 taxiert. Gleichzeitig dürfte eine Ausweisung des Mindestgewinns (1,6 %
des Anlagevermögens = z.Zt. rd. T€ 465) auch künftig nicht möglich sein. Für
die künftige Entwicklung des Unternehmens sind keine weiteren Risiken
erkennbar, die den Bestand gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen
könnten.
Erläuterungen
zur Bilanz
1. Allgemeines
Die Bilanz wurde in Kontoform gemäß Formblatt 1
(Anlage 1 zu § 23 Abs. 1 EigAnVO) aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden gemäß § 22 Abs. 2 EigAnVO die
für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
beachtet.
2.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde grundsätzlich wie bisher zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bewertet (§ 253 Abs. 1
HGB). Die Abschreibungen wurden wie
bisher grundsätzlich linear vorgenommen. Im Zugangsjahr wurden die
Vermögensgegenstände zeitanteilig abgeschrieben. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagennachweis entsprechend dem gem. § 25
Abs. 3 EigAnVO beigefügten Formblatt 2 -Anlagennachweis- (vgl. Anlage 1 zum Anhang).
3. Umlaufvermögen
Auch die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert gem. § 253 Abs. 4 HGB anzusetzen war. Bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung von € 1.000,00 gebildet.
Unverzinsliche Forderungen wurden mit dem Barwert angesetzt. Abzinsungen wegen
unverzinslicher Forderungen wurden in Höhe von € 4.827,80 vorgenommen.
Der Forderungenspiegel gem. § 25 Abs. 2 Nr. 2 EigAnVO stellt sich wie
folgt dar:
1) betrifft abgezinste unverzinslich gestundete
Forderungen aus EEZ
4. Eigenkapital
Zusammensetzung und Entwicklung (gem. § 25
Abs. 2 Nr. 1 und 3 EigAnVO)
1) Jahresverlust 2013; Vortrag auf neue
Rechnung gem. Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.03.2015.
5.
Empfangene Ertragszuschüsse gem. § 23 Abs. 3
EigAnVO
Die Empfangenen Ertragszuschüsse werden jährlich mit 3 % der
ursprünglich passivierten Beträge aufgelöst.
6.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
a) Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Beim Eigenbetrieb sind keine Beamten unmittelbar
beschäftigt.
b) Entwicklung
der Rückstellungen (§ 25 Abs. 2 Nr. 1 EigAnVO)
7.
Verbindlichkeiten
a) Verbindlichkeitenspiegel
(§ 285 Nr. 1 und 2 HGB, § 25 Abs. 1 Nr. 1 EigAnVO)
Die Verbindlichkeiten, die grundsätzlich mit
ihren Erfüllungsbeträgen passiviert sind, sind nach ihren Fälligkeiten in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Eine Besicherung der
Verbindlichkeiten durch Pfand- oder ähnliche Rechte erfolgte nicht.
II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Allgemeines
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß Formblatt 4 (Anlage 4 zu § 24 Abs. 1 EigAnVO)
aufgestellt.
2. Aufteilung der Umsatzerlöse (gem. § 285 Nr.
4 HGB)
3.
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§
277 Abs. 4 Satz 3 HGB)
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen sind im laufenden Geschäftsjahr
wie folgt zu verzeichnen:
a) Periodenfremde Erträge
In Umsatzerlöse
Sollberichtigungen Abwasserentgelte Vorjahre € -3.108,07
Laufende Kostenerstattung Landes- u. Kreisstraßen,
Vorjahr € -2.141,00
In
sonstige betrieblichen Erträgen
Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen € 41.557,60
€ 36.308,53
b) Periodenfremde Aufwendungen
In
sonstige betriebliche Aufwendungen
Abrechnung Bauleistungsversicherung 2013 € -4.084,67
Mitgliedsbeitrag Kommunaler
Arbeitgeberverband 2013 € 42,50
€ -4.042,17
III. Sonstige
Angaben
1.
Mengen- und Tarifstatistik (§ 25 Abs. 1 Nr. 2
EigAnVO)
Die Abwasserentgelte entwickelten sich seit 01.01.2012 wie folgt:
|
2012 |
2013 |
2014 |
|
€ |
€ |
€ |
Schmutzwassergebühr
je cbm |
2,10 |
2,30 |
2,30 |
Schmutzwassergebühr
für geschlossene Gruben je cbm |
20,45 |
20,45 |
26,28 |
Gebühr
für Weinbau- und Weinhandelsbetriebe je angefangene 500 cbm
selbsterwirtschafteter Weinbauertragsfläche |
3,00 |
3,00 |
3,00 |
Wiederkehrender
Beitrag Schmutzwasser für Gruben |
0,06 |
0,06 |
0,06 |
Wiederkehrender
Beitrag für Niederschlagswasser je qm |
0,33 |
0,33 |
0,33 |
Wiederkehrender
Beitrag für Schmutzwasser je qm |
0,11 |
0,11 |
0,11 |
Mengen- und
Tarifstatistik
1) einschließlich Gruben, Zusatzgebühr Weinbau und Vorjahre
2) einschließlich Gruben
3) Vorauszahlungen
Aufteilung der Abwasserentgelte und
Bemessungsgrundlagen
(ohne
periodenfremde Beträge)
Die oben dargestellten Werte für die Straßenoberflächenentwässerung
beruhen jeweils auf Abschlägen für das lfd. Jahr. Eine Nachkalkulation zur
Ermittlung von Soll-Erstattungen für 2014 lag zum Zeitpunkt der
Jahresabschlussprüfung noch nicht vor. Die Reste aus der Soll-Kalkulation für Landes-
und Kreisstraßen 2013 wurden in 2014 gebucht. Entsprechend werden etwaige Reste
für 2014 im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 berücksichtigt.
2. Personal
a)
Entwicklung
und durchschnittliche Zahlen der Belegschaft
(§
285 Nr. 7 HGB/§ 25 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 EigAnVO
Ab dem Jahr 2013 wird ein Mitarbeiter im
technischen Bereich über das Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Annweiler
abgerechnet. Im Übrigen erfolgt die Betriebsführung durch die Stadtwerke
Annweiler am Trifels.
b) Personalaufwand für
Tätigkeiten im Geschäftsjahr (§ 285 Nr. 9 a und c HGB/§ 25
Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5
EigAnVO)
3. Sonstige im Anhang zu vermerkende
finanzielle Verpflichtungen
Darüber hinaus bestehen nach § 285 Nr. 3 a, 1. Halbsatz HGB folgende
nicht passivierte finanzielle Verpflichtungen:
Gesetzlicher
Klärschlammfonds:
Im Falle der Erschöpfung der Fondsmittel sind alle
Hersteller von Klärschlamm, die seit Inkrafttreten der KlärEV vom 20.05.1998
Klärschlamm zur landbaulichen Verwertung abgegeben haben, zum Nachschuss
verpflichtet. Die Nachschusspflicht darf insgesamt den Betrag von €
127.822.970,30 nicht überschreiten (§ 7 Abs. 1 KlärEV).
4. Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7, 251 HGB)
Die Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels ist Mitglied der Bayerischen Versorgungskammer und gehört
dem im Umlageverfahren geführten Abrechnungsverband der Zusatzversorgungskasse
der bayerischen Gemeinden an. Die Bayerische Versorgungskammer hat die Aufgabe,
den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Betr.AVG steht
die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels für die Erfüllung der zugesagten
Leistung ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer unmittelbaren
Versorgungsverpflichtung).
Im Geschäftsjahr
2014 betrug der Umlagesatz 7,75%. Die Gesamtaufwendungen für die
Abwasserbeseitigung betrugen für die Zusatzversorgung 16.690,85 € im
Geschäftsjahr.
5. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17
HGB)
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
berechnete Gesamthonorar (netto) schlüsselt sich für einzelne Leistungen wie
folgt auf:
6. Vergleich des Entgeltsbedarfs und
Entgeltsaufkommen mit den Grenzwerten
des
§ 7 Abs. 1 und Abs. 3 KAG (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 EigAnVO)
Die oben dargestellten Werte sind vorläufig,
da die Nachkalkulation noch keine Sollkosten berücksichtigt, die noch zu
ermitteln sind.
Wasserversorgung & Regenerative Energien
I) Geschäftsverlauf und Lage des Betriebes
Die Verbandsgemeindewerke Annweiler am
Trifels –Wasserwerk und Regenerative Energie- werden unter verantwortlicher
Leitung von Herrn Werkdirektor Reiner Paul als Eigenbetrieb geführt. Zu diesem
Zweck wurde die Betriebssatzung vom 29.08.2011 mit Wirkung ab 02.09.2011
erlassen. Der Versorgungsbereich beim Wasserwerk umfasst das ganze
Verbandsgemeindegebiet, ausgenommen die Stadt Annweiler mit ihren Stadtteilen
(versorgte Einwohner: 9.686 Personen).
Wasserversorgung
Das Wasserwerk erzielte im Geschäftsjahr
einen Jahresgewinn von T€ 81 (im Vorjahr Jahresgewinn T€ 16).
Der Aufwärtstrend des Wasserwerks setzt sich
fort und liegt innerhalb der Erwartungen der Wirtschaftsplanung 2014. Der
Verlustvortrag reduziert sich auf nunmehr rd. T€ 1.099. Das Ergebnis kann wie
folgt erklärt werden:
a)
Der
Wasserverbrauch erhöhte sich im
Geschäftsjahr um 29.131 m³ auf 403.909 m³. Von der Gesamtabgabe entfallen
97,2 % auf Tarifabnehmer und 2,8 % auf Sonderabnehmer.
b)
Das
Wasserentnahmeentgelt schlägt insgesamt mit rd. T€ 20 zu Buche. Auf der
Ertragsseite erhöhten sich die Umsatzerlöse um T€ 3, während sich die sonstigen
betrieblichen Erträge um T€ 1 verringerten.
Auf der Aufwandseite veränderten sich der
Materialaufwand um ./. T€ 56, die Abschreibungen um + T€ 4, die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen um ./. T€ 8 und die Zinsen und ähnliche Aufwendungen
um ./. T€ 2.
Gemäß § 1 Abs. 5 der Allgemeinen
Wasserversorgungssatzung besteht keine Gewinnerzielungsabsicht.
Die Kapitalstruktur des Wasserwerkes zeigt,
dass sich die Eigenmittel (Eigenkapital und Empfangene Ertragszuschüsse) im
Verhältnis zum Gesamtkapital von 39,7 % auf 41,0 % erhöht haben. Die
Anlagendeckungsquote (Eigenkapital, Empfangene Ertragszuschüsse und
langfristiges Fremdkapital: Anlagevermögen) veränderte sich dabei von 80,4 %
auf 80,5 %.
Die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit
betrafen mit T€ 558 die Verteilungsanlagen (davon T€ 158 Umbuchung von
geleistete Anzahlungen Anlagen im Bau) und mit T€ 29 die geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau. Die Selbstfinanzierungsmittel (cash-flow) des Wasserwerkes
mit T€ 567 (im Vorjahr T€ 362)
wiesen gegenüber den Investitionen des Geschäftsjahres i.H.v. T€ 431
(im Vorjahr T€ 247) eine Überdeckung von T€ 136 (im Vorjahr T€ 115) aus.
Regenerative
Energie
Beim Betriebszweig Regenerative Energie sind
noch keine wesentlichen Geschäftsvorfälle zu verzeichnen. Angefallen sind
Einspeisevergütungen i.H.v. T€ 29, sowie Unterhaltungsarbeiten von
Photovoltaikanlagen i.H.v. T€ 1, Abschreibungen auf Sachanlagen i.H.v. T€ 19,
sonstige betriebliche Aufwendungen i.H.v. T€ 6 und Zinsaufwendungen i.H.v. T€
20. Daraus ergibt sich einen Jahresverlust i.H.v. T€ 16.
Die Verbandsgemeindewerke Annweiler am
Trifels sind über den Betriebszweig Wasserwerk und Regenerative Energie mit
einem Gesellschaftsanteil von 10 % an der Energie Südpfalz GmbH beteiligt.
Im Wirtschaftsjahr 2014 wurden keine
nennenswerten Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien getroffen. Der
Windpark Offenbach II läuft derzeit noch nicht in den gewünschten Parametern.
Hierbei ist noch Verbesserungspotential zu heben. Des Weiteren wurden
Aufwendungen von rd. 600 T€ für die Erschließung neuer Windpotentiale im Pfälzer
Wald aufgewendet. Mit Ausschüttungen aus dem laufenden Betrieb ist frühestens
2017 zu rechnen.
Die Wirtschaftsgrundsätze für das Gesamtwerk
gemäß § 85 Abs. 3 GemO wurden nicht erfüllt, da der Mindestgewinn gemäß § 8
Abs. 3 KAG (T€ 126), die darauf entfallenen Steuern und die Konzessionsabgabe
nicht erwirtschaftet wurden.
II) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des
Geschäftsjahres
Vorgänge
besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres liegen nicht vor.
III) Voraussichtliche Entwicklung des Betriebes
Wasserwerk
Der
Eigenbetrieb Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels hat mit
rd. T€ 81 einen vertretbaren Gewinn erwirtschaftet. Die Ertrags- und
Gewinnsituation ist insgesamt nicht zufriedenstellend. Hohe Aufwendungen
verursachen das lange und in die Jahre gekommene Verteilungsnetz und die Zahl
an Aufbereitungsanlagen im Verhältnis der abgegebenen Wassermenge. Um eine
sinnvolle Größenordnung zu haben, müsste die Wasserabgabe bei gegebenen Fixkosten
um mindestens 300.000 m³ höher sein.
Probleme
bereiten zudem:
1)
Die nachhaltige Abnahme der Wasserabgabe (diesjährig
403.909 m³), bei unveränderten Fixkosten,
2)
Das Alter des Rohrnetzes. Trotz sukzessiver
Erneuerung der Netze (Eußerthal, Ramberg, Silz, Dernbach) ist die Zahl der
Rohrbrüche noch hoch und damit
Fremdleistungen überdurchschnittlich.
3)
Die Versorgungssituation. Hauptleitungen, wie z. B.
vom Pumpwerk Stein zum Hochbehälter sind erneuerungsbedürftig, was einen hohen
Kostenaufwand verursachen wird. Gleiches gilt für Hochbehälter, wie z. B. in
Ramberg (Ohlsbach) oder das Pumpwerk Nord-Ost.
Mittelfristig
ist mit einem Finanzbedarf für die Erneuerung der Verteilungsanlagen (Netz,
Hochbehälter und Pumpwerke) von bis zu T€ 2.000 auszugehen. Mit der Sanierung des Pumpwerks Nord-Ost wird
2015 und 2016 nunmehr begonnen, was die Versorgungssicherheit im nördlichen
Teil der Verbandsgemeinde erheblich erhöht. Für den Umbau und die Erneuerung
wurde ein nicht unerheblicher Landeszuschuss bewilligt.
Eine
weitere Stilllegung von Anlagen, wie z. B. Pumpwerke, ist ohne Einbuße bei der
Versorgungssicherheit nicht mehr zu erreichen. Ein weiterer Abbau von Standards
ist nicht mehr möglich. Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung des Pumpwerks
Nord-Ost (Albersweiler) sowie die dortige Trinkwasseraufbereitung, lassen sich
nunmehr nicht länger schieben und müssen schnellst möglich umgesetzt werden.
Maßnahme |
Aufwand |
Priorität |
Ertüchtigung
Pumpwerk Nord Ost |
800.000 |
Sehr hoch |
Umlegung
Pumpendruckleitung PW Stein zum HB Stein |
75.000 |
Hoch |
Erneuerung der
Fernwirkanlage |
250.000 |
Sehr hoch |
Sanierung HB
Schöb |
50.000 |
Sehr hoch |
Erneuerung der
Leitung zum HB Wernersberg |
350.000 |
Mittel |
Insgesamt |
1.525.000 |
|
Auch
die Herstellung der Verbundleitung zwischen Völkersweiler bzw. nach Wernersberg
bleibt unabdingbar um auch mittel- bis langfristig eine ausreichende
Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Allerdings wird diese Maßnahme aufgrund
der Dringlichkeit der vorgenannten Maßnahmen bis in die Jahre 2018 ff.
verschoben. In den Ortslagen Eußerthal, Ramberg, Dernbach wurden im Rahmen des
Straßenausbaus im Jahr 2009/2010/2011 rd. 320.000 € in die Erneuerung der
Trinkwasserleitungen investiert, so dass in diesem Teil der Verbandsgemeinde
grundsätzlich kein erhöhter Sanierungsbedarf besteht. Gleiches gilt nach
Abschluss der Maßnahme in der Ortsgemeinde Silz. Problematisch ist weiterhin
die Transportleitung vom PW Stein zum Hochbehälter Stein, die über ein privates
Grundstück in schwer zugänglichem Gelände verlegt wurde. Sollten sich an dieser
Leitung Rohrbrüche einstellen, kann die Trinkwasserversorgung der Ortsgemeinden
Gossersweiler-Stein und Völkersweiler nur durch mobile Trinkwassertransporte
aufrecht erhalten bleiben. Im Jahr 2016/2017 ist hier ebenfalls vordringlicher
Bedarf anzusetzen.
Regenerative Energie
Mit
der Neufassung der Betriebssatzung zum 29. August 2011 wurde bei den
Verbandsgemeindewerken ein zusätzlicher Betriebszweig mit dem Fachbereich
„Regenerative Energien“ gebildet. Zweck dieses Betriebs ist die Erzeugung und
Vermarktung von Energie aus regenerativen Energiequellen und Bündelung der
Kompetenzen im Bereich Erneuerbare Energien für den Bereich der
Verbandsgemeinde, insbesondere im Hinblick auf den Beschluss der
Verbandsgemeinde bis 2030 den Strombedarf der Verbandsgemeinde komplett aus
diesen Energieformen zu beziehen. Erster Schritt der Umsetzung (2012) ist
demnach eine reine finanzielle Beteiligung an der Energie Südpfalz GmbH &
Co. KG. Die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerke – sind an der Gesellschaft
als Kommanditist mit 10 % (Festkapital 1.000 €) und an der Energie Südpfalz
Verwaltungs GmbH als Komplementär ebenfalls mit 10 % (Stammkapital 25.000 €)
beteiligt. Die Projekte im Bereich der Photovoltaik sind aufgrund der
Änderungen des EEG abgeschlossen. Die Energie Südpfalz GmbH & Co. KG hat
seit Gründung nunmehr rd. 12 MW Photovoltaikanlagen im Bestand. Im Jahr 2014
wurde zudem gemeinsam mit der Juwi Gruppe der Windpark Offenbach II mit 15 MW
in Betrieb genommen, an dem die Energie Südpfalz GmbH 74,9 % hält. Die
Gesamtinvestition mit rd. T€ 33.000 war erheblich. Die
Wirtschaftlichkeitsberechnung geht derzeit von einer EK-Rendite in Höhe von 10
% aus. Die Angaben wurden von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfern, diversen
Banken sowie den Spezialisten der Enovos Gruppe geprüft und bestätigt. Die
Energie Südpfalz GmbH & Co. KG wurde von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC geprüft, der Bestätigungsvermerk wurde ohne
Einschränkungen am 12. Juni 2014 erteilt. Während die PV-Anlagen in den
errechneten Parametern Energie erzeugen, ist die Performanz des Windparks
bisher leider um 8 % zu niedrig. Hier ist Nachbesserungsbedarf seitens des
Entwicklers (GE/juwi) erforderlich. Für die künftige Entwicklung des
Unternehmens sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Bestand des
Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen
können.
I. Erläuterungen
zur Bilanz
1. Allgemeines
Die Bilanz wurde
in Kontoform gemäß Formblatt 1 (Anlage 1 zu § 23 Abs. 1 EigAnVO) aufgestellt,
wobei die Positionen "Forderungen an den Einrichtungsträger" bzw.
"Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger" und
"Forderungen an Gebietskörperschaften" bzw. "Verbindlichkeiten
gegenüber Gebietskörperschaften" gemäß § 265 Abs. 5 HGB weiter
untergliedert wurden.
2. Anlagevermögen
Das
Anlagevermögen wurde grundsätzlich wie bisher zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bewertet. Die
Abschreibungen wurden wie bisher grundsätzlich linear vorgenommen. Im
Zugangsjahr wurden die Vermögensgegenstände zeitanteilig abgeschrieben. Die
Anschaffungskosten von bis zu € 150,00 von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig
sind, werden in voller Höhe als Betriebsausgaben behandelt. Bei
Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 erfolgt gemäß EStG die
Aktivierung als Sammelposten, der im Zugangsjahr der Bildung und den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 20 % abgeschrieben wird. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagennachweis entsprechend dem gem. § 25
Abs. 3 EigAnVO beigefügten Formblatt 2 -Anlagennachweis-.
3.Umlaufvermögen
Auch die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden
grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde beim Wasserwerk eine
Pauschalwertberichtigung von € 200,00 vorgenommen. Unter den sonstigen
Vermögensgegenständen waren Forderungen in Höhe von € 29.022,55 enthalten,
die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden (§ 268 Abs. 4 Satz 2
HGB). Diese Forderungen betrafen die noch geltend zu machende Vorsteuer. Der Forderungenspiegel gem. § 25 Abs. 2 Nr. 2
EigAnVO stellt sich wie folgt dar:
4. Eigenkapital
a) Zusammensetzung
und Entwicklung (gem. § 25 Abs. 2 Nr. 1 und 3 EigAnVO)
1) Saldiert wurden: Die Mehreinnahme der Regenerative Energie mit der
Mehrausgabe des Wasserwerkes
2) Jahresgewinn
2013 gem. Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.03.2015
5. Empfangene Ertragszuschüsse gem. § 23 Abs. 3
EigAnVO
Die Auflösung der Zugänge
erfolgt analog zu den Abschreibungen der bezuschussten Wirtschaftsgüter.
6. Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Entwicklung
der Rückstellungen (§ 25 Abs. 2. Nr. 1 EigAnVO)
7. Verbindlichkeiten
a) Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 und
2 HGB, § 25 Abs. 1 Nr. 1 EigAnVO)
Die
Verbindlichkeiten, die grundsätzlich mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert
sind, sind nach ihren Fälligkeiten in dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Eine Besicherung der Verbindlichkeiten
durch Pfand- oder ähnliche Rechte erfolgte grundsätzlich nicht. Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte.
1) Saldiert wurden: Die Mehreinnahme der
Regenerative Energie mit der Mehrausgabe des Wasserwerkes
II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Allgemeines
Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurden in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß Formblatt 4 (Anlage
4 zu § 24 Abs. 1 EigAnVO) aufgestellt.
2. Aufteilung der Umsatzerlöse (gem. § 285 Nr.
4 HGB)
3.
Periodenfremde
Erträge und Aufwendungen
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 277 Abs.
4 Satz 3 HGB)
Periodenfremde
Erträge und Aufwendungen sind im laufenden Geschäftsjahr wie folgt zu
verzeichnen:
a)
Periodenfremde Erträge Wasserwerk
b) Periodenfremde Aufwendungen Wasserwerk
c) Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Regenerative
Energie
Für den Betriebszweig Regenerative Energie sind keinen
periodenfremde Erträge und Aufwendungen zu verzeichnen.
III. Sonstige Angaben
1. Mengen- und Tarifstatistik (§ 25 Abs. 1 Nr.
2 EigAnVO)
Die Wasserverbrauchsgebühren i.H.v. 1,45 €/cbm und die wiederkehrenden
Beiträge i.H.v. 0,15 €/m² blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die
Entgelte des laufenden Jahres beruhen auf einer Kalkulation mit Planzahlen des
Jahres 2014.
Aufteilung
des Wasserverbrauchs und der Entgelte (ohne Bauwasserpauschalen)
2.
Personal
Das Wasserwerk beschäftigt kein Personal. Die Betriebsführung erfolgt
durch die Stadtwerke Annweiler am Trifels. Der Personalaufwand beinhaltet
lediglich die Aushilfslöhne für die Zählerablesung mit T€ 3.
Die Vergütungen an die Mitglieder des Werkausschusses belaufen sich auf
€ 320,00 (im Vorjahr € 208,00).
3. Sonstige im Anhang zu vermerkende
finanzielle Verpflichtungen
Darüber hinaus
bestehen beim Wasserwerk nach § 285 Nr. 3 a 1. Halbsatz HGB folgende nicht
passivierte finanzielle Verpflichtungen:
Geplante Investitionen größeren Umfangs
- Erneuerung der Steuerungstechnik
im Pumpwerk Nordost 2015 - 2016 400.000 € - Erneuerung der Fernwirktechnik 2015 - 2016 165.000 €
565.000 €
Konzessionsabgabe
Soweit die Konzessionsabgabe steuerrechtlich nicht zulässig wird, kann
sie bei entsprechender Ertragslage in den folgenden fünf Jahren gemäß § 5 KAE
nachgeholt werden.
4. Honorar des Abschlussprüfers § 285 Nr.
17 HGB
Das vom Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar (netto) schlüsselt sich für einzelne
Leistungen wie folgt auf:
5. Vergleich des Entgeltsbedarfs und Entgeltsaufkommen mit den
Grenzwerten des § 7
Abs. 3 Satz 2 KAG i.V.m. § 3 Abs. 1
und Abs. 2 KAVO (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 EigAnVO)
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Werkausschusses:
1) Den Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels für die Betriebszweige Wasserversorgung & Regenerative Energien sowie Abwasserentsorgungseinrichtung und
2) stellt das Ergebnis des Betriebszweigs Wasserversorgung mit + 80.946,53 €, des Betriebszweigs Regenerative Energie mit – 15.951,34 € (Gesamt: 64.995,19 €) und des Betriebszweigs Abwasserentsorgung mit – 206.389,40 € fest
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die vorgenannten Jahresergebnisse 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.