Beschluss: beschlossen

Die Bilanz und GuV sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der beauftragte Wirtschaftsprüfer Falk & Co GmbH Mannheim hat den Jahresabschluss 2014 im Werkausschuss vorgestellt. Der Werkausschuss hat bei einer Enthaltung dem Verbandsgemeinderat anempfohlen den Jahresabschluss 2014 zu beschließen und das Jahresergebnis festzustellen.

 

Abwasserentsorgungseinrichtung

 

Geschäftsverlauf und Lage des Betriebes

 

Die Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels Abwasserbeseitigungseinrichtung werden unter verantwortlicher Leitung von Herrn Werkdirektor Reiner Paul als Eigenbetrieb geführt. Zu diesem Zweck wurde die Betriebssatzung vom 16.08.1977 mit Wirkung ab 01.01.1977 erlassen. Diese wurde durch die Satzung vom 29.08.2011 mit Wirkung ab 02.09.2011 ersetzt.

 

Der Versorgungsbereich umfasst das ganze Verbandsgemeindegebiet mit 16.574 Einwohnern, Stand 01.01.2014. Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres weist einen Jahresverlust von 206.389,40 € (im Vorjahr Jahresverlust € 74.365,98) aus. Auf das betriebliche Ergebnis entfallen ./. € 207.637,48 auf das Finanzergebnis € 1.795,73 und auf sonstige Steuern ./. € 547,65. Auf der Ertragsseite erhöhten sich die Umsatzerlöse um T€ 29 und die sonstigen betrieblichen Erträge  um T€ 40. Die Erhöhung der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die Schmutzwassermenge zurückzuführen. Die Schmutzwassermenge erhöhte sich im Geschäftsjahr um 26 Tcbm. Auf der Aufwandseite erhöhte sich der Materialaufwand um T€ 100, der Personalaufwand um
T€ 17, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 113, während sich die Abschreibungen um T€ 31 verminderten. Die Periodenfremde Erträge und Aufwendungen verbesserten das Jahresergebnis per Saldo um T€ 40. Das Entgeltsaufkommen mit € 175,45 je Einwohner und Jahr übersteigt das vertretbare Entgelt gem. § 7 Abs. 3 KAG i.V.m. § 3 Abs. 1 KAVO.

 

Das Grenzentgelt gem. § 7 Abs. 3 KAG (€ 105,00 je Einw./Jahr) i.V.m. § 3 Abs. 2 KAVO wurde bei einem Entgeltsaufkommen von € 175,45 je Einw./Jahr ebenfalls überschritten.

 

Die Kapitalstruktur zeigt, dass sich das Eigenkapital unter Einbeziehung der empfangenen Ertragszuschüsse von 65,5 % auf 66,9 % des Gesamtkapitals erhöht hat.

Die Anlagendeckungsquote (Eigenkapital, Empfangene Ertragszuschüsse und langfristiges Fremdkapital: Anlagevermögen) veränderte sich von 99,6 % auf 101,4 %. Die Investitionen betrafen insbesondere mit T€ 142 die Baukostenzuschüsse, mit T€ 36 die Abwasserbehandlungsanlagen, T€ 258 T€ die Abwassersammelanlagen, mit T€ 29 die Betriebs- und Geschäftsausstattung und mit T€ 129 die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau. Die Selbstfinanzierungsmittel (cash-flow) des Betriebes mit T€ 1.614 wiesen gegenüber den Investitionen des Geschäftsjahres eine Überdeckung von T€ 1.060 aus.

 

Im Wirtschaftsjahr 2014 wurden folgende bedeutende Aufträge vergeben und Verträge abgeschlossen:

 

-       Erneuerung der Trinkwasserleitung in der OD Albersweiler

-       Erneuerung des Hauptkanals in Gossersweiler-Stein

-       Ingenieurvertrag Pumpwerk Nord Ost in Albersweiler

-       Vertrag über Klärschlammverwertung

-       Privatrechtliche Erschließung NBG Eußerthal

 

II.        Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

 

Besondere Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen.

 
III.      Voraussichtliche Entwicklung und Risiken des Betriebes

 

Der Verlust in Höhe von rd. T€ 206 ist nach wie vor in der Hauptsache auf die hohen Abschreibungen durch die Ertüchtigung der Kläranlage Annweiler am Trifels, sinkende Abwassermengen, geringeren EEZ und höherem Materialaufwand (hier insbesondere Stromkosten aufgrund gestiegener EEG-Umlage) zu erklären. 

 

Der Betrieb der Kläranlage gestaltet sich schwierig. Durch die bestehende Unterlast kommt es vermehrt zur Bildung von Fadenbakterien, die nur durch die Zugabe von Polyaluminiumchlorid vermindert werden kann. Die Zugabe dieser Chemikalie ist sehr kostenintensiv und wäre bei einem normalen Betrieb der Anlage nicht zu erwarten. Insgesamt ist zu prüfen, ob Teile der Anlage abgeschaltet werden können und Sonderabschreibungen möglich sind.

 

Des Weiteren ist beachtlich, dass das Kanalwerk insgesamt unterfinanziert ist. Um eine nach KAG entsprechende Kostendeckung (ohne Mindestgewinn) zu erreichen, wäre eine Gebührenerhöhung der Abwassergebühr um 0,20 €, der WKB Schmutzwasser um 0,02 € sowie der WKB Oberflächenwasser um 0,02 € erforderlich. Für die Jahre 2017 ff sind zudem umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen im Gesamtauftragsvolumen von 5.000 T€ angedacht. Neben den dringenden Kanalsanierungsmaßnahmen stehen noch weitere Arbeiten in der Kläranlage an. Unter anderem hat sich im laufenden Betrieb gezeigt, dass

 

Die Einlaufsituation baulich zu verändern ist

das Trockenbeet neu herzustellen ist und

die Fernwirkanlage dem Stand der Technik anzupassen ist und die        Außenanlagen in die Überwachung einzubeziehen.

 

Diese zusätzlichen Maßnahmen werden mit rd. T€ 350 taxiert. Gleichzeitig dürfte eine Ausweisung des Mindestgewinns (1,6 % des Anlagevermögens = z.Zt. rd. T€ 465) auch künftig nicht möglich sein. Für die künftige Entwicklung des Unternehmens sind keine weiteren Risiken erkennbar, die den Bestand gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen könnten.

 

Erläuterungen zur Bilanz

 

1.    Allgemeines

 

Die Bilanz wurde in Kontoform gemäß Formblatt 1 (Anlage 1 zu § 23 Abs. 1 EigAnVO) aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden gemäß § 22 Abs. 2 EigAnVO die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs beachtet.

 

2.       Anlagevermögen

 

Das Anlagevermögen wurde grundsätzlich wie bisher zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB).  Die Abschreibungen wurden wie bisher grundsätzlich linear vorgenommen. Im Zugangsjahr wurden die Vermögensgegenstände zeitanteilig abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagennachweis entsprechend dem gem. § 25 Abs. 3 EigAnVO beigefügten Formblatt 2 -Anlagennachweis- (vgl. Anlage 1 zum Anhang).

 

 

3.    Umlaufvermögen

 

Auch die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert gem. § 253 Abs. 4 HGB anzusetzen war. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung von € 1.000,00 gebildet. Unverzinsliche Forderungen wurden mit dem Barwert angesetzt. Abzinsungen wegen unverzinslicher Forderungen wurden in Höhe von € 4.827,80 vorgenommen.

 

Der Forderungenspiegel gem. § 25 Abs. 2 Nr. 2 EigAnVO stellt sich wie folgt dar:

 

1) betrifft abgezinste unverzinslich gestundete Forderungen aus EEZ

 

4.    Eigenkapital

 

Zusammensetzung und Entwicklung (gem. § 25 Abs. 2 Nr. 1 und 3 EigAnVO)

 

1) Jahresverlust 2013; Vortrag auf neue Rechnung gem. Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.03.2015.

 

5.       Empfangene Ertragszuschüsse gem. § 23 Abs. 3 EigAnVO

 

Die Empfangenen Ertragszuschüsse werden jährlich mit 3 % der ursprünglich passivierten Beträge aufgelöst.

 

6.       Rückstellungen

 

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.

 

a)   Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

Beim Eigenbetrieb sind keine Beamten unmittelbar beschäftigt.

 

 

b)   Entwicklung der Rückstellungen (§ 25 Abs. 2 Nr. 1 EigAnVO)

 

7.       Verbindlichkeiten

 

a)    Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB, § 25 Abs. 1 Nr. 1 EigAnVO)

Die Verbindlichkeiten, die grundsätzlich mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert sind, sind nach ihren Fälligkeiten in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Eine Besicherung der Verbindlichkeiten durch Pfand- oder ähnliche Rechte erfolgte nicht.

 

           

II.   Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

 

1.    Allgemeines

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß Formblatt 4 (Anlage 4 zu § 24 Abs. 1 EigAnVO) aufgestellt.

 

2.    Aufteilung der Umsatzerlöse (gem. § 285 Nr. 4 HGB)

 

3.       Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB)

 

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen sind im laufenden Geschäftsjahr wie folgt zu verzeichnen:

 

a)       Periodenfremde Erträge

In Umsatzerlöse

Sollberichtigungen Abwasserentgelte Vorjahre                                                                   -3.108,07

Laufende Kostenerstattung Landes- u. Kreisstraßen, Vorjahr                                             -2.141,00

 

In sonstige betrieblichen Erträgen

Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen                                                                   41.557,60

                                                                                                                                          36.308,53

 

b)       Periodenfremde Aufwendungen

In sonstige betriebliche Aufwendungen

Abrechnung Bauleistungsversicherung 2013                                                                      -4.084,67

Mitgliedsbeitrag Kommunaler Arbeitgeberverband 2013                                                          42,50

                                                                                                                                           -4.042,17

III. Sonstige Angaben

 

1.       Mengen- und Tarifstatistik (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 EigAnVO)

Die Abwasserentgelte entwickelten sich seit 01.01.2012 wie folgt:

 

 

2012

 

2013

 

2014

 

Schmutzwassergebühr je cbm

2,10

2,30

2,30

Schmutzwassergebühr für geschlossene Gruben je cbm

20,45

20,45

26,28

Gebühr für Weinbau- und Weinhandelsbetriebe je angefangene 500 cbm selbsterwirtschafteter Weinbauertragsfläche

 

 

 

3,00

 

 

3,00

 

 

 

3,00

 

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser für Gruben

0,06

0,06

0,06

Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser je qm

0,33

0,33

0,33

Wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser je qm

0,11

0,11

0,11

 

Mengen- und Tarifstatistik

 

 

1) einschließlich Gruben, Zusatzgebühr Weinbau und Vorjahre

2) einschließlich Gruben

3) Vorauszahlungen

 

 

Aufteilung der Abwasserentgelte und Bemessungsgrundlagen

(ohne periodenfremde Beträge)

 

 

 

 

 

 

Die oben dargestellten Werte für die Straßenoberflächenentwässerung beruhen jeweils auf Abschlägen für das lfd. Jahr. Eine Nachkalkulation zur Ermittlung von Soll-Erstattungen für 2014 lag zum Zeitpunkt der Jahresabschlussprüfung noch nicht vor. Die Reste aus der Soll-Kalkulation für Landes- und Kreisstraßen 2013 wurden in 2014 gebucht. Entsprechend werden etwaige Reste für 2014 im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 berücksichtigt.

 

2.    Personal

 

a)        Entwicklung und durchschnittliche Zahlen der Belegschaft

       (§ 285 Nr. 7 HGB/§ 25 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 EigAnVO

 

 

 

Ab dem Jahr 2013 wird ein Mitarbeiter im technischen Bereich über das Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Annweiler abgerechnet. Im Übrigen erfolgt die Betriebsführung durch die Stadtwerke Annweiler am Trifels.

 

 

b)    Personalaufwand für Tätigkeiten im Geschäftsjahr (§ 285 Nr. 9 a und c HGB/§ 25

       Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 EigAnVO)

 

 

3.    Sonstige im Anhang zu vermerkende finanzielle Verpflichtungen

 

Darüber hinaus bestehen nach § 285 Nr. 3 a, 1. Halbsatz HGB folgende nicht passivierte finanzielle Verpflichtungen:

 

Gesetzlicher Klärschlammfonds:

Im Falle der Erschöpfung der Fondsmittel sind alle Hersteller von Klärschlamm, die seit Inkrafttreten der KlärEV vom 20.05.1998 Klärschlamm zur landbaulichen Verwertung abgegeben haben, zum Nachschuss verpflichtet. Die Nachschusspflicht darf insgesamt den Betrag von € 127.822.970,30 nicht überschreiten (§ 7 Abs. 1 KlärEV).

 

 

4.    Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7, 251 HGB)

 

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist Mitglied der Bayerischen Versorgungskammer und gehört dem im Umlageverfahren geführten Abrechnungsverband der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden an. Die Bayerische Versorgungskammer hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-,  Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Betr.AVG steht die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer unmittelbaren Versorgungsverpflichtung).

Im Geschäftsjahr 2014 betrug der Umlagesatz 7,75%. Die Gesamtaufwendungen für die Abwasserbeseitigung betrugen für die Zusatzversorgung 16.690,85 € im Geschäftsjahr.

 

 

5.    Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB)

 

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar (netto) schlüsselt sich für einzelne Leistungen wie folgt auf:

 

6.    Vergleich des Entgeltsbedarfs und Entgeltsaufkommen mit den Grenzwerten

       des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 KAG (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 EigAnVO)

 

 

Die oben dargestellten Werte sind vorläufig, da die Nachkalkulation noch keine Sollkosten berücksichtigt, die noch zu ermitteln sind.

 

 

Wasserversorgung & Regenerative Energien

 

I)    Geschäftsverlauf und Lage des Betriebes

      

Die Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels –Wasserwerk und Regenerative Energie- werden unter verantwortlicher Leitung von Herrn Werkdirektor Reiner Paul als Eigenbetrieb geführt. Zu diesem Zweck wurde die Betriebssatzung vom 29.08.2011 mit Wirkung ab 02.09.2011 erlassen. Der Versorgungsbereich beim Wasserwerk umfasst das ganze Verbandsgemeindegebiet, ausgenommen die Stadt Annweiler mit ihren Stadtteilen (versorgte Einwohner: 9.686 Personen).

 

     Wasserversorgung

Das Wasserwerk erzielte im Geschäftsjahr einen Jahresgewinn von T€ 81 (im Vorjahr Jahresgewinn T€ 16).

Der Aufwärtstrend des Wasserwerks setzt sich fort und liegt innerhalb der Erwartungen der Wirtschaftsplanung 2014. Der Verlustvortrag reduziert sich auf nunmehr rd. T€ 1.099. Das Ergebnis kann wie folgt erklärt werden:

 

a)      Der Wasserverbrauch erhöhte sich im Geschäftsjahr um 29.131 m³ auf 403.909 m³. Von der Gesamtabgabe entfallen 97,2 % auf Tarifabnehmer und 2,8 % auf Sonderabnehmer.

 

b)      Das Wasserentnahmeentgelt schlägt insgesamt mit rd. T€ 20 zu Buche. Auf der Ertragsseite erhöhten sich die Umsatzerlöse um T€ 3, während sich die sonstigen betrieblichen Erträge um T€ 1 verringerten.

Auf der Aufwandseite veränderten sich der Materialaufwand um ./. T€ 56, die Abschreibungen um + T€ 4, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um ./. T€ 8 und die Zinsen und ähnliche Aufwendungen um ./. T€ 2.

 

Gemäß § 1 Abs. 5 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung besteht keine Gewinnerzielungsabsicht.

 

Die Kapitalstruktur des Wasserwerkes zeigt, dass sich die Eigenmittel (Eigenkapital und Empfangene Ertragszuschüsse) im Verhältnis zum Gesamtkapital von 39,7 % auf 41,0 % erhöht haben. Die Anlagendeckungsquote (Eigenkapital, Empfangene Ertragszuschüsse und langfristiges Fremdkapital: Anlagevermögen) veränderte sich dabei von 80,4 % auf 80,5 %.

 

Die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit betrafen mit T€ 558 die Verteilungsanlagen (davon T€ 158 Umbuchung von geleistete Anzahlungen Anlagen im Bau) und mit T€ 29 die geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Die Selbstfinanzierungsmittel (cash-flow) des Wasserwerkes mit T€ 567 (im Vorjahr T€ 362) wiesen gegenüber den Investitionen des Geschäftsjahres i.H.v. T€ 431 (im Vorjahr T€ 247) eine Überdeckung von T€ 136 (im Vorjahr T€ 115) aus.

 

Regenerative Energie

Beim Betriebszweig Regenerative Energie sind noch keine wesentlichen Geschäftsvorfälle zu verzeichnen. Angefallen sind Einspeisevergütungen i.H.v. T€ 29, sowie Unterhaltungsarbeiten von Photovoltaikanlagen i.H.v. T€ 1, Abschreibungen auf Sachanlagen i.H.v. T€ 19, sonstige betriebliche Aufwendungen i.H.v. T€ 6 und Zinsaufwendungen i.H.v. T€ 20. Daraus ergibt sich einen Jahresverlust i.H.v. T€ 16.

Die Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels sind über den Betriebszweig Wasserwerk und Regenerative Energie mit einem Gesellschaftsanteil von 10 % an der Energie Südpfalz GmbH beteiligt.

Im Wirtschaftsjahr 2014 wurden keine nennenswerten Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien getroffen. Der Windpark Offenbach II läuft derzeit noch nicht in den gewünschten Parametern. Hierbei ist noch Verbesserungspotential zu heben. Des Weiteren wurden Aufwendungen von rd. 600 T€ für die Erschließung neuer Windpotentiale im Pfälzer Wald aufgewendet. Mit Ausschüttungen aus dem laufenden Betrieb ist frühestens 2017 zu rechnen.

Die Wirtschaftsgrundsätze für das Gesamtwerk gemäß § 85 Abs. 3 GemO wurden nicht erfüllt, da der Mindestgewinn gemäß § 8 Abs. 3 KAG (T€ 126), die darauf entfallenen Steuern und die Konzessionsabgabe nicht erwirtschaftet wurden.

 

II)   Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

       Vorgänge besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres liegen nicht vor.

 

III)   Voraussichtliche Entwicklung des Betriebes

 

Wasserwerk

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels hat mit rd. T€ 81 einen vertretbaren Gewinn erwirtschaftet. Die Ertrags- und Gewinnsituation ist insgesamt nicht zufriedenstellend. Hohe Aufwendungen verursachen das lange und in die Jahre gekommene Verteilungsnetz und die Zahl an Aufbereitungsanlagen im Verhältnis der abgegebenen Wassermenge. Um eine sinnvolle Größenordnung zu haben, müsste die Wasserabgabe bei gegebenen Fixkosten um mindestens 300.000 m³ höher sein.

Probleme bereiten zudem:

1)      Die nachhaltige Abnahme der Wasserabgabe (diesjährig 403.909 m³), bei unveränderten Fixkosten,

2)      Das Alter des Rohrnetzes. Trotz sukzessiver Erneuerung der Netze (Eußerthal, Ramberg, Silz, Dernbach) ist die Zahl der Rohrbrüche noch hoch und damit  Fremdleistungen überdurchschnittlich.

3)      Die Versorgungssituation. Hauptleitungen, wie z. B. vom Pumpwerk Stein zum Hochbehälter sind erneuerungsbedürftig, was einen hohen Kostenaufwand verursachen wird. Gleiches gilt für Hochbehälter, wie z. B. in Ramberg (Ohlsbach) oder das Pumpwerk Nord-Ost.

 

Mittelfristig ist mit einem Finanzbedarf für die Erneuerung der Verteilungsanlagen (Netz, Hochbehälter und Pumpwerke) von bis zu T€ 2.000 auszugehen.  Mit der Sanierung des Pumpwerks Nord-Ost wird 2015 und 2016 nunmehr begonnen, was die Versorgungssicherheit im nördlichen Teil der Verbandsgemeinde erheblich erhöht. Für den Umbau und die Erneuerung wurde ein nicht unerheblicher Landeszuschuss bewilligt.

Eine weitere Stilllegung von Anlagen, wie z. B. Pumpwerke, ist ohne Einbuße bei der Versorgungssicherheit nicht mehr zu erreichen. Ein weiterer Abbau von Standards ist nicht mehr möglich. Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung des Pumpwerks Nord-Ost (Albersweiler) sowie die dortige Trinkwasseraufbereitung, lassen sich nunmehr nicht länger schieben und müssen schnellst möglich umgesetzt werden.

 

Maßnahme

Aufwand

Priorität

 

Ertüchtigung Pumpwerk Nord Ost

800.000

Sehr hoch

Umlegung Pumpendruckleitung PW Stein zum HB Stein

 

75.000

 

Hoch

Erneuerung der Fernwirkanlage

250.000

Sehr hoch

Sanierung HB Schöb

50.000

Sehr hoch

Erneuerung der Leitung zum HB Wernersberg

350.000

Mittel

Insgesamt

1.525.000

 

 

Auch die Herstellung der Verbundleitung zwischen Völkersweiler bzw. nach Wernersberg bleibt unabdingbar um auch mittel- bis langfristig eine ausreichende Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Allerdings wird diese Maßnahme aufgrund der Dringlichkeit der vorgenannten Maßnahmen bis in die Jahre 2018 ff. verschoben. In den Ortslagen Eußerthal, Ramberg, Dernbach wurden im Rahmen des Straßenausbaus im Jahr 2009/2010/2011 rd. 320.000 € in die Erneuerung der Trinkwasserleitungen investiert, so dass in diesem Teil der Verbandsgemeinde grundsätzlich kein erhöhter Sanierungsbedarf besteht. Gleiches gilt nach Abschluss der Maßnahme in der Ortsgemeinde Silz. Problematisch ist weiterhin die Transportleitung vom PW Stein zum Hochbehälter Stein, die über ein privates Grundstück in schwer zugänglichem Gelände verlegt wurde. Sollten sich an dieser Leitung Rohrbrüche einstellen, kann die Trinkwasserversorgung der Ortsgemeinden Gossersweiler-Stein und Völkersweiler nur durch mobile Trinkwassertransporte aufrecht erhalten bleiben. Im Jahr 2016/2017 ist hier ebenfalls vordringlicher Bedarf anzusetzen.

 

Regenerative Energie

Mit der Neufassung der Betriebssatzung zum 29. August 2011 wurde bei den Verbandsgemeindewerken ein zusätzlicher Betriebszweig mit dem Fachbereich „Regenerative Energien“ gebildet. Zweck dieses Betriebs ist die Erzeugung und Vermarktung von Energie aus regenerativen Energiequellen und Bündelung der Kompetenzen im Bereich Erneuerbare Energien für den Bereich der Verbandsgemeinde, insbesondere im Hinblick auf den Beschluss der Verbandsgemeinde bis 2030 den Strombedarf der Verbandsgemeinde komplett aus diesen Energieformen zu beziehen. Erster Schritt der Umsetzung (2012) ist demnach eine reine finanzielle Beteiligung an der Energie Südpfalz GmbH & Co. KG. Die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerke – sind an der Gesellschaft als Kommanditist mit 10 % (Festkapital 1.000 €) und an der Energie Südpfalz Verwaltungs GmbH als Komplementär ebenfalls mit 10 % (Stammkapital 25.000 €) beteiligt. Die Projekte im Bereich der Photovoltaik sind aufgrund der Änderungen des EEG abgeschlossen. Die Energie Südpfalz GmbH & Co. KG hat seit Gründung nunmehr rd. 12 MW Photovoltaikanlagen im Bestand. Im Jahr 2014 wurde zudem gemeinsam mit der Juwi Gruppe der Windpark Offenbach II mit 15 MW in Betrieb genommen, an dem die Energie Südpfalz GmbH 74,9 % hält. Die Gesamtinvestition mit rd. T€ 33.000 war erheblich. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung geht derzeit von einer EK-Rendite in Höhe von 10 % aus. Die Angaben wurden von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfern, diversen Banken sowie den Spezialisten der Enovos Gruppe geprüft und bestätigt. Die Energie Südpfalz GmbH & Co. KG wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC geprüft, der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkungen am 12. Juni 2014 erteilt. Während die PV-Anlagen in den errechneten Parametern Energie erzeugen, ist die Performanz des Windparks bisher leider um 8 % zu niedrig. Hier ist Nachbesserungsbedarf seitens des Entwicklers (GE/juwi) erforderlich. Für die künftige Entwicklung des Unternehmens sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können.

I.     Erläuterungen zur Bilanz

 

1.    Allgemeines

 

Die Bilanz wurde in Kontoform gemäß Formblatt 1 (Anlage 1 zu § 23 Abs. 1 EigAnVO) aufgestellt, wobei die Positionen "Forderungen an den Einrichtungsträger" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger" und "Forderungen an Gebietskörperschaften" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften" gemäß § 265 Abs. 5 HGB weiter untergliedert wurden.

 

 

2.    Anlagevermögen

 

Das Anlagevermögen wurde grundsätzlich wie bisher zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden wie bisher grundsätzlich linear vorgenommen. Im Zugangsjahr wurden die Vermögensgegenstände zeitanteilig abgeschrieben. Die Anschaffungskosten von bis zu € 150,00 von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden in voller Höhe als Betriebsausgaben behandelt. Bei Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 erfolgt gemäß EStG die Aktivierung als Sammelposten, der im Zugangsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 20 % abgeschrieben wird. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagennachweis entsprechend dem gem. § 25 Abs. 3 EigAnVO beigefügten Formblatt 2   -Anlagennachweis-.

 

3.Umlaufvermögen

 

Auch die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde beim Wasserwerk eine Pauschalwertberichtigung von € 200,00 vorgenommen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen waren Forderungen in Höhe von € 29.022,55 enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB). Diese Forderungen betrafen die noch geltend zu machende Vorsteuer.  Der Forderungenspiegel gem. § 25 Abs. 2 Nr. 2 EigAnVO stellt sich wie folgt dar:

 

4.    Eigenkapital

 

a)    Zusammensetzung und Entwicklung (gem. § 25 Abs. 2 Nr. 1 und 3 EigAnVO)

      

 

         1)  Saldiert wurden: Die Mehreinnahme der Regenerative Energie mit der Mehrausgabe des Wasserwerkes
         2)  Jahresgewinn 2013 gem. Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.03.2015

 

 

5.    Empfangene Ertragszuschüsse gem. § 23 Abs. 3 EigAnVO

 

       Die Auflösung der Zugänge erfolgt analog zu den Abschreibungen der bezuschussten Wirtschaftsgüter.

 

 

 

 6.   Rückstellungen

 

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

 

       Entwicklung der Rückstellungen (§ 25 Abs. 2. Nr. 1 EigAnVO)

 

 

7.    Verbindlichkeiten

 

a)    Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB, § 25 Abs. 1 Nr. 1 EigAnVO)

Die Verbindlichkeiten, die grundsätzlich mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert sind, sind nach ihren Fälligkeiten in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Eine Besicherung der Verbindlichkeiten durch Pfand- oder ähnliche Rechte erfolgte grundsätzlich nicht. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.

 

 

      

 

1)  Saldiert wurden: Die Mehreinnahme der Regenerative Energie mit der Mehrausgabe des Wasserwerkes

 

 

II.   Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

1.    Allgemeines

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurden in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß Formblatt 4 (Anlage 4 zu § 24 Abs. 1 EigAnVO) aufgestellt.

 

2.    Aufteilung der Umsatzerlöse (gem. § 285 Nr. 4 HGB)

 

 

 

 

3.        Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

 

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB)

 

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen sind im laufenden Geschäftsjahr wie folgt zu verzeichnen:

 

 

a)    Periodenfremde Erträge Wasserwerk

 

b)     Periodenfremde Aufwendungen Wasserwerk

 

c)      Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Regenerative Energie

 

Für den Betriebszweig Regenerative Energie sind keinen periodenfremde Erträge und Aufwendungen zu verzeichnen.

 

III.  Sonstige Angaben

 

1.    Mengen- und Tarifstatistik (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 EigAnVO)

 

Die Wasserverbrauchsgebühren i.H.v. 1,45 €/cbm und die wiederkehrenden Beiträge i.H.v. 0,15 €/m² blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Entgelte des laufenden Jahres beruhen auf einer Kalkulation mit Planzahlen des Jahres 2014.

 

Aufteilung des Wasserverbrauchs und der Entgelte (ohne Bauwasserpauschalen)

 

 

2.        Personal

 

Das Wasserwerk beschäftigt kein Personal. Die Betriebsführung erfolgt durch die Stadtwerke Annweiler am Trifels. Der Personalaufwand beinhaltet lediglich die Aushilfslöhne für die Zählerablesung mit T€ 3.

 

Die Vergütungen an die Mitglieder des Werkausschusses belaufen sich auf € 320,00 (im Vorjahr € 208,00).

 

3.    Sonstige im Anhang zu vermerkende finanzielle Verpflichtungen

 

Darüber hinaus bestehen beim Wasserwerk nach § 285 Nr. 3 a 1. Halbsatz HGB folgende nicht passivierte finanzielle Verpflichtungen:

 

Geplante Investitionen größeren Umfangs

 

  • Erneuerung der Steuerungstechnik                   
    im Pumpwerk Nordost                                      2015 - 2016                                                                400.000 €
  • Erneuerung der Fernwirktechnik                       2015 - 2016                            165.000 €                                                                                                                                                       

                                                                                                                        565.000 €

Konzessionsabgabe

Soweit die Konzessionsabgabe steuerrechtlich nicht zulässig wird, kann sie bei entsprechender Ertragslage in den folgenden fünf Jahren gemäß § 5 KAE nachgeholt werden.

 

 

4.    Honorar des Abschlussprüfers § 285 Nr. 17 HGB

 

     Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar (netto) schlüsselt sich für einzelne Leistungen wie folgt auf:

 

 

5.    Vergleich des Entgeltsbedarfs und Entgeltsaufkommen mit den Grenzwerten des § 7
       Abs. 3 Satz 2 KAG i.V.m. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 KAVO (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 EigAnVO)

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Werkausschusses:

 

1)      Den Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels für die Betriebszweige Wasserversorgung & Regenerative Energien sowie Abwasserentsorgungseinrichtung und

2)      stellt das Ergebnis des Betriebszweigs Wasserversorgung mit + 80.946,53 €, des Betriebszweigs Regenerative Energie mit – 15.951,34 € (Gesamt: 64.995,19 €) und des Betriebszweigs Abwasserentsorgung mit – 206.389,40 € fest

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die vorgenannten Jahresergebnisse 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.