Sitzung: 17.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Vorsitzender
Bürgermeister Wagenführer informierte den Ausschuss, dass in Abstimmung mit der
Kommunalaufsicht der Wahltag auf 07. Mai 2017 festgelegt wurde.
Bedingt durch die
Feiertage im April und Mai wurde dieser Termin festgelegt.
Das Stimmrecht des
Vorsitzenden ruhte bei dieser Beschlussfassung gem. § 36 Abs. 3 Nr. 2 GemO.
Einstimmig, bei 1
Enthaltung, wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat
empfohlen, den Wahltermin auf 07. Mai 2017 und den Tag der Stichwahl auf den
21.05.2017 festzulegen.