Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat

Vorsitzender Bürgermeister Wagenführer informierte den Ausschuss, dass in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der Wahltag auf 07. Mai 2017 festgelegt wurde.

 

Bedingt durch die Feiertage im April und Mai wurde dieser Termin festgelegt.


Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte bei dieser Beschlussfassung gem. § 36 Abs. 3 Nr. 2 GemO.

 

Einstimmig, bei 1 Enthaltung, wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Wahltermin auf 07. Mai 2017 und den Tag der Stichwahl auf den 21.05.2017 festzulegen.