Sitzung: 17.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Vorlage: 01/339/I/170/2016
Entgegen der Regelungen nach einer Kommunalwahl, wonach die Geschäftsordnung,
sollte sie vom Gemeinderat nicht explizit beschlossen werden, automatisch nach
6 Monaten als angenommen gilt (§37 Abs. 2 GemO), ist die neue Geschäftsordnung
zu beschließen.
Der den Ausschussmitgliedern vorgelegte Entwurf entspricht der aktuellen
Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Verbandsgemeinderat, die vorgelegte Mustergeschäftsordnung zu beschließen.