Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat

Entgegen der Regelungen nach einer Kommunalwahl, wonach die Geschäftsordnung, sollte sie vom Gemeinderat nicht explizit beschlossen werden, automatisch nach 6 Monaten als angenommen gilt (§37 Abs. 2 GemO), ist die neue Geschäftsordnung zu beschließen.

 

Der den Ausschussmitgliedern vorgelegte Entwurf entspricht der aktuellen Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Verbandsgemeinderat, die vorgelegte Mustergeschäftsordnung zu beschließen.