Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat

Mit Wirkung zum 01.07.2016 ist das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene in Kraft getreten. In Folge dessen wurde die Gemeindeordnung in verschiedenen Bereichen – insbesondere im Bereich Öffentlichkeit von Sitzungen – geändert. Dies wiederum machte eine Anpassung der Mustergeschäftsordnung sowie der Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung unabdingbar. Zwischenzeitlich liegt die überarbeitete Fassung der Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes vor.

 

Nachdem der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 03.07.2014 die damals gültige Mustergeschäftsordnung beschlossen hat, ist dieser Beschluss auf Grund der v.g. Änderung aufzuheben und die neue Geschäftsordnung zu beschließen.

 

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass durch das o.g. Gesetz Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind.

 

Ausführlich wurde die Problematik „öffentlich/nichtöffentlich“ erörtert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.


Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Verbandgemeinderat, die am 03.07.2014 unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossene Geschäftsordnung aufzuheben.