Sitzung: 17.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Vorlage: 01/338/I/169/2016
Mit Wirkung zum 01.07.2016 ist das Landesgesetz zur Verbesserung
direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene in Kraft
getreten. In Folge dessen wurde die Gemeindeordnung in verschiedenen Bereichen
– insbesondere im Bereich Öffentlichkeit von Sitzungen – geändert. Dies
wiederum machte eine Anpassung der Mustergeschäftsordnung sowie der
Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung unabdingbar. Zwischenzeitlich liegt
die überarbeitete Fassung der Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes
vor.
Nachdem der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 03.07.2014 die
damals gültige Mustergeschäftsordnung beschlossen hat, ist dieser Beschluss auf
Grund der v.g. Änderung aufzuheben und die neue Geschäftsordnung zu
beschließen.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass durch das o.g. Gesetz Sitzungen
grundsätzlich öffentlich sind.
Ausführlich wurde die Problematik „öffentlich/nichtöffentlich“ erörtert
und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem
Verbandgemeinderat, die am 03.07.2014 unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossene
Geschäftsordnung aufzuheben.