Sitzung: 09.11.2016 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 13/104/I/164/2016
Entgegen der Regelungen nach einer Kommunalwahl, wonach die
Geschäftsordnung, sollte sie vom Gemeinderat nicht explizit beschlossen werden,
automatisch nach 6 Monaten als angenommen gilt (§37 Abs. 2 GemO), ist die neue Geschäftsordnung
zu beschließen.
Der beiliegende Entwurf entspricht der aktuellen Mustergeschäftsordnung
des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Der Gemeinderat
beschließt einstimmig eine neue Geschäftsordnung anhand der neuen
Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz.