Beschluss: Kenntnis genommen

Hier wird zunächst angefragt, welche konkreten Maßnahmen aus den in den Jahren 2015 und 2016 stattgefundenen Ortsterminen abgeleitet und bisher verwirklicht wurden.

 

Seitens des Vorsitzenden wird hierzu erklärt, dass von der Verbandsgemeinde mehrere Anträge zur Änderung der Beschilderung gestellt wurden. Diese wurden jedoch ausnahmslos von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgelehnt.

 

Weiter wird angefragt, ob für die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ein Mobilitätskonzept erstellt wurde und, falls nicht, ob sich ein Gremium mit der Erstellung eines solchen Konzeptes beschäftigt hat. In diesem Zusammenhang wird noch angefragt, ob schon geprüft wurde, welche Kosten auf die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels zukämen und inwieweit diese vom Land bzw. Bund gefördert würden.

 

Hierzu wird seitens des Vorsitzenden festgestellt, dass ein solches Gutachten grundsätzlich vom Straßenbaulastträger erstellt werden muss. Dieser käme gegebenenfalls auch in den Genuss von Fördermitteln. Da die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels im vorliegenden Fall nicht der Straßenbaulastträger ist, kann ein solches Konzept auch von dort nicht beauftragt werden. Eine Bezuschussung wäre in diesem Falle ebenfalls nicht möglich.