Beschluss: beschlossen

Der Verbandsgemeinderat hat am 10.12.2015 beschlossen, das Gebäude in Ramberg zwecks Unterbringung von Flüchtlingen zu erwerben. Zur Finanzierung der Erwerbskosten wurde am 03.12.2015 ein Antrag auf Bewilligung eines zweckgebundenen Förderdarlehens in Höhe von 126.000,00 € aus der Sonderfazilität Flüchtlingsunterkünfte bei der KFW eingereicht (Programmvolumen 1 Mrd. Euro, Zinssatz 0 % p.a. für 10 Jahre). Mit Schreiben der KFW vom 28.01.2016 wurde das Darlehen bewilligt. Der Abruf des Darlehens muss bis spätestens 01.11.2016 erfolgen.

 

Das Gebäude wurde zwischenzeitlich gekauft.

 

Vor Abruf des Darlehens ist nunmehr ein formeller Darlehensaufnahmebeschluss erforderlich. Es wird vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 125.000,00 € als Darlehen bei der KFW abzurufen. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren, ist bis Ende 2017 tilgungsfrei und ab 2018 mit jährlich 15.625,00 € zu tilgen.

 

Im Verlauf der Beratung zu diesem Punkt wird von Ratsmitglied Ernst Braun beantragt nach Ablauf dieser 10-Jahres Frist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufnahme des KfW-Förderdarlehens in Höhe von 125.000,00 EUR.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei einer Gegenstimme.