Beschluss: beschlossen

In seiner Sitzung vom 02.07.2015 beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig die Aufgabenübernahme „Tourismusförderung“ im Rahmen des § 67 Abs. 3 GemO.

Die hiermit verbundene Übernahme des Personals des Büros für Tourismus, welches bislang beim Verein SÜW beschäftigt ist, bedingt eine Änderung des Stellenplanes und damit eine Nachtragshaushaltssatzung.

 

Ein entsprechender Entwurf wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeitet und liegt dem Ratsgremium nunmehr zur Beschlussfassung vor. Im Wesentlichen umfasst die Änderung zwei neue Stellen im Teilhaushalt III, sodass sich die Summe des Gesamtpersonals von bisher 59,10 auf 61,10 Stellen erhöht.

 

In der Summe ergeben sich für den Haushalt jedoch keine Mehrausgaben, da das Personal des Büro für Tourismus bereits in der Vergangenheit mit 100 % der Personalkosten bezuschusst wurde. Diese Bezuschussung fällt nun weg bzw. wird durch die beiden neu zu schaffenden Stellen ersetzt.

 

Der Haupt-und Finanzausschuss hat über die Nachtragshaushaltssatzung bereits in seiner Sitzung vom 23.06.2016 beraten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig die v.g. Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen.


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung (Änderung Stellenplan) in der vorgestellten Form.