Sitzung: 07.07.2016 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
In seiner Sitzung
vom 02.07.2015 beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig die
Aufgabenübernahme „Tourismusförderung“ im Rahmen des § 67 Abs. 3 GemO.
Die hiermit
verbundene Übernahme des Personals des Büros für Tourismus, welches bislang
beim Verein SÜW beschäftigt ist, bedingt eine Änderung des Stellenplanes und
damit eine Nachtragshaushaltssatzung.
Ein entsprechender
Entwurf wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeitet und liegt dem
Ratsgremium nunmehr zur Beschlussfassung vor. Im Wesentlichen umfasst die
Änderung zwei neue Stellen im Teilhaushalt III, sodass sich die Summe des
Gesamtpersonals von bisher 59,10 auf 61,10 Stellen erhöht.
In der Summe ergeben
sich für den Haushalt jedoch keine Mehrausgaben, da das Personal des Büro für
Tourismus bereits in der Vergangenheit mit 100 % der Personalkosten bezuschusst
wurde. Diese Bezuschussung fällt nun weg bzw. wird durch die beiden neu zu
schaffenden Stellen ersetzt.
Der Haupt-und Finanzausschuss hat über die Nachtragshaushaltssatzung bereits in seiner Sitzung vom 23.06.2016 beraten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig die v.g. Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung
(Änderung Stellenplan) in der vorgestellten Form.