Sitzung: 17.03.2016 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Zum Ausbau eines
Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes (Next
Generation Access = Bandbreite Download mind. 30 Mbit/s)
haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz Förderprogramme
verabschiedet. Die vorliegenden Richtlinien zu den befristeten Förderprogrammen
(Bundesprogramm v. 22.10.2015, Landesprogramm v. 11.11.2015) erfordern u. a.
aus folgenden Gründen für das Gebiet des Landkreises ein zügiges, möglichst
geschlossenes und abgestimmtes Vorgehen:
·
Die Förderprogramme sind zeitlich und insgesamt
finanziell begrenzt;
·
die Förderquoten betragen bis zu 40 % durch das Land
(Vorgabe Land 95 % der Haushalte 30 Mbit/s) und bis zu 50 % - Ausnahme 70 % -
durch den Bund (Vorgabe Bund 85 % der Haushalte 50 Mbit/s), da kumulative
Förderung möglich ist - also insgesamt bis zu 90 %,
bei Beratungsleistungen und begleitenden Maßnahmen bis zu 100 %,
·
die Förderkulissen des Landes und (indirekt) des Bundes
gehen von einem Fördergebiet auf Landkreisebene („Cluster“) aus, für die
Erfolgsaussichten der Antragstellung wird ein geschlossenes Auftreten des
Landkreises mit allen Verbandsgemeinden als erheblich förderlich angesehen
(auch wenn vom Bund eine einheitliche Willensbildung über den gesamten
Landkreis nicht unmittelbar gefordert wird werden durch die Punktvergabe der
Scoringtabelle größere Gebietskulissen bevorzugt. Der Ursprung der größeren
Gebietskulissen liegt in den Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der kleinere
Orte und Siedlungen aufgrund der Unwirtschaftlichkeit aus Sicht der
Netzbetreiber auch gegen die Zahlung aus
öffentlichen Kassen nicht ausgebaut wurden. Durch die Vorgehensweise der
Förderprogramme werden die Netzbetreiber zur Mischkalkulation gezwungen).
· Für die weitere Entwicklung der
Breitbandnetze ist entscheidend, dass bereits jetzt Projekte zum Ausbau der
Hochgeschwindigkeitsnetze jenseits von 50 Mbit/s im Rahmen synergetischer
Maßnahmen unterstützt werden. Dies ist mit der in den o. a. Förderkulissen
zu Grunde zu legenden NGA-Landesförderrichtlinie als Grundlage für den
FTTB-/FTTH-Ausbau gegeben.
In einer mit den
Bürgermeistern der Verbandsgemeinden getroffenen Übereinkunft hatte im
vergangenen Jahr der Landkreis seine Bereitschaft erklärt, zur Schaffung einer
in seinem gesamten Gebiet strukturell einheitlichen und leistungsfähigen
Weiterentwicklung des
kommunalen Breitbandausbaus Starthilfe
in Form der Ansiedlung der Organisationsstruktur beim Kreis zu leisten, diese
Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden zu koordinieren und den
Landkreis als Förderregion (Cluster) entsprechend der Vorschriften über die Vergaben
der Bundes- und Landesmittel sichtbar zu machen.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung auf Kreisebene am 19.01.2016 wurden
der Sachverhalt und das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren ausführlich
beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:
1. Die Bürgermeister der
Verbandsgemeinden erklären ihre Zustimmung zur temporären Übertragung der
Aufgaben des Breitbandausbaus auf den Landkreis Südliche Weinstraße.
2. Seitens der Verbandsgemeinden
werden die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zur Übertragung von Aufgaben auf die
Verbandsgemeinden im Wege der Zweckvereinbarung gem. §§ 12 ff KomZG nach
Möglichkeit bis 28.02.2016 vorbereitet (seitens der Kreisverwaltung wird ein
entsprechendes Zweckvereinbarungsmuster erarbeitet).
3. Zwischen den Verbandsgemeinden
und dem Landkreis werden sodann die Aufgabenübertragungen auf den Landkreis im
Wege des öffentlich-rechtlichen Vertrags gem. §§ 54 ff VwVfG vorbereitet.
4. Die
Kreisverwaltung/MBB soll parallel zu Nr. 2 die Vorbereitungen zur Beauftragung
eines fachlich und rechtlich begleitenden Beratungsbüros
(Förderantrag/Ausschreibung) sowie zur Erstellung eines
Markterkundungsverfahrens (Internetseite des Breitbandbüros des Bundes)
treffen.
Zur Frage der Gesamtfinanzierung wurde ausgeführt, dass aufgrund von
landesweiten Erfahrungswerten für das Ausbauprojekt mit ca. 15 Mio. Euro zzgl.
Ausbau von Gewerbegebieten zu rechnen ist. Ausgehend von einer Förderquote von
90 % (Bundes- und ergänzende Landesförderung) betrage der kommunale Eigenanteil
1,5 bis 2,0 Mio. Euro.
Mit jeweils einstimmiger Zustimmung des Kreisvorstandes (Beschluss vom
18.01.2016) und des Kreisausschusses (Beschluss vom 25.01.2016) wird die
Kreisverwaltung vorschlagen, dass der Landkreis – vorbehaltlich der Zustimmung
der Aufsichtsbehörde – die Übernahme eines kreisweiten Eigenanteils von bis zu
2,0 Mio. Euro aus Kreismitteln in Aussicht stellen wird und somit den Gemeinden
im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden.
Seitens der Kreisverwaltung wurde eine
Klärung herbeigeführt, wie die notwendige (projektbezogen befristete)
Aufgabenübertragung der Gemeinden auf die Verbandsgemeinden und von diesen auf
den Landkreis zu regeln ist. Dies soll zweistufig im Wege von
·
Zweckvereinbarungen Ortsgemeinden - Verbandsgemeinde (§§
12 ff KomZG) und
·
Anschließend verwaltungsrechtlichen Verträge
Verbandsgemeinden - Landkreis (§§ 54 ff VwVfG)
erfolgen.
Im Projekt sollen sich bereits jetzt
abzeichnende Zielvorgaben
· Trägermodell Wirtschaftlichkeitslücke
· Nutzung gemeindeübergreifende
Synergieeffekte
·
Mitversorgung Gewerbegebiete
statuiert werden. Es wird eine
Arbeitsgruppe gebildet, welche sich aus den zuständigen
Ansprechpartnern/Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen, der MBB
Südliche Weinstraße mbH und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
zusammensetzt. Rückkopplung und Entscheidungsvorbereitung in den politischen
Raum erfolgt über den Kreisausschuss und die Bürgermeisterdienstbesprechungen.
Vorgesehen ist die nachfolgende
Zeitschiene, um die aus den vorstehenden Gründen notwendige zeitnahe
Vorbereitung der Antragstellung und (europaweiten) Ausschreibung ermöglichen zu
können.
Der beiliegende Vertrag ist noch nicht final zwischen
der Kreisverwaltung SÜW und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie
dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur abgestimmt.
Dem Abschluss des als Anlage beiliegenden öffentlich
rechtlichen Vertrages zur temporären Übertragung der Aufgaben des
Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde (und im Anschluss von dieser auf den
Landkreis) wird zugestimmt.
Beschlussfassung erfolgt einstimmig.