Beschluss: beschlossen

Zum Ausbau eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes (Next Generation Access = Bandbreite Download mind. 30 Mbit/s)  haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz Förderprogramme verabschiedet. Die vorliegenden Richtlinien zu den befristeten Förderprogrammen (Bundesprogramm v. 22.10.2015, Landesprogramm v. 11.11.2015) erfordern u. a. aus folgenden Gründen für das Gebiet des Landkreises ein zügiges, möglichst geschlossenes und abgestimmtes Vorgehen:

·      Die Förderprogramme sind zeitlich und insgesamt finanziell begrenzt;

·      die Förderquoten betragen bis zu 40 % durch das Land (Vorgabe Land 95 % der Haushalte 30 Mbit/s) und bis zu 50 % - Ausnahme 70 % - durch den Bund (Vorgabe Bund 85 % der Haushalte 50 Mbit/s), da kumulative Förderung möglich ist - also insgesamt bis zu 90 %, 
bei Beratungsleistungen und begleitenden Maßnahmen bis zu 100 %,

·      die Förderkulissen des Landes und (indirekt) des Bundes gehen von einem Fördergebiet auf Landkreisebene („Cluster“) aus, für die Erfolgsaussichten der Antragstellung wird ein geschlossenes Auftreten des Landkreises mit allen Verbandsgemeinden als erheblich förderlich angesehen (auch wenn vom Bund eine einheitliche Willensbildung über den gesamten Landkreis nicht unmittelbar gefordert wird werden durch die Punktvergabe der Scoringtabelle größere Gebietskulissen bevorzugt. Der Ursprung der größeren Gebietskulissen liegt in den Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der kleinere Orte und Siedlungen aufgrund der Unwirtschaftlichkeit aus Sicht der Netzbetreiber auch gegen die Zahlung aus
öffentlichen Kassen nicht ausgebaut wurden. Durch die Vorgehensweise der Förderprogramme werden die Netzbetreiber zur Mischkalkulation gezwungen).

·      Für die weitere Entwicklung der Breitbandnetze ist entscheidend, dass bereits jetzt Projekte zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze jenseits von 50 Mbit/s im Rahmen synergetischer Maßnahmen unterstützt werden. Dies ist mit der in den o. a. Förderkulissen zu Grunde zu legenden NGA-Landesförderrichtlinie als Grundlage für den FTTB-/FTTH-Ausbau gegeben.

In einer mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden getroffenen Übereinkunft hatte im vergangenen Jahr der Landkreis seine Bereitschaft erklärt, zur Schaffung einer in seinem gesamten Gebiet strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Weiterentwicklung des

kommunalen Breitbandausbaus Starthilfe in Form der Ansiedlung der Organisationsstruktur beim Kreis zu leisten, diese Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden zu koordinieren und den Landkreis als Förderregion (Cluster) entsprechend der Vorschriften über die Vergaben der Bundes- und Landesmittel sichtbar zu machen.

In der Bürgermeisterdienstbesprechung auf Kreisebene am 19.01.2016 wurden der Sachverhalt und das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren ausführlich beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:

 

1.  Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden erklären ihre Zustimmung zur temporären Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus auf den Landkreis Südliche Weinstraße.

2.  Seitens der Verbandsgemeinden werden die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zur Übertragung von Aufgaben auf die Verbandsgemeinden im Wege der Zweckvereinbarung gem. §§ 12 ff KomZG nach Möglichkeit bis 28.02.2016 vorbereitet (seitens der Kreisverwaltung wird ein entsprechendes Zweckvereinbarungsmuster erarbeitet).

3.  Zwischen den Verbandsgemeinden und dem Landkreis werden sodann die Aufgabenübertragungen auf den Landkreis im Wege des öffentlich-rechtlichen Vertrags gem. §§ 54 ff VwVfG vorbereitet.

 

4.  Die Kreisverwaltung/MBB soll parallel zu Nr. 2 die Vorbereitungen zur Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden Beratungsbüros (Förderantrag/Ausschreibung) sowie zur Erstellung eines Markterkundungsverfahrens (Internetseite des Breitbandbüros des Bundes) treffen.

Zur Frage der Gesamtfinanzierung wurde ausgeführt, dass aufgrund von landesweiten Erfahrungswerten für das Ausbauprojekt mit ca. 15 Mio. Euro zzgl. Ausbau von Gewerbegebieten zu rechnen ist. Ausgehend von einer Förderquote von 90 % (Bundes- und ergänzende Landesförderung) betrage der kommunale Eigenanteil 1,5 bis 2,0 Mio. Euro.

 

Mit jeweils einstimmiger Zustimmung des Kreisvorstandes (Beschluss vom 18.01.2016) und des Kreisausschusses (Beschluss vom 25.01.2016) wird die Kreisverwaltung vorschlagen, dass der Landkreis – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde – die Übernahme eines kreisweiten Eigenanteils von bis zu 2,0 Mio. Euro aus Kreismitteln in Aussicht stellen wird und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden.

 

Seitens der Kreisverwaltung wurde eine Klärung herbeigeführt, wie die notwendige (projektbezogen befristete) Aufgabenübertragung der Gemeinden auf die Verbandsgemeinden und von diesen auf den Landkreis zu regeln ist. Dies soll zweistufig im Wege von

·      Zweckvereinbarungen Ortsgemeinden - Verbandsgemeinde (§§ 12 ff KomZG) und

·      Anschließend verwaltungsrechtlichen Verträge Verbandsgemeinden - Landkreis (§§ 54 ff VwVfG)

erfolgen.


 

Im Projekt sollen sich bereits jetzt abzeichnende Zielvorgaben

·      Trägermodell Wirtschaftlichkeitslücke

·      Nutzung gemeindeübergreifende Synergieeffekte

·      Mitversorgung Gewerbegebiete

statuiert werden. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich aus den zuständigen Ansprechpartnern/Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen, der MBB Südliche Weinstraße mbH und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zusammensetzt. Rückkopplung und Entscheidungsvorbereitung in den politischen Raum erfolgt über den Kreisausschuss und die Bürgermeisterdienstbesprechungen.

Vorgesehen ist die nachfolgende Zeitschiene, um die aus den vorstehenden Gründen notwendige zeitnahe Vorbereitung der Antragstellung und (europaweiten) Ausschreibung ermöglichen zu können.

 

Der beiliegende Vertrag ist noch nicht final zwischen der Kreisverwaltung SÜW und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur abgestimmt.


Dem Abschluss des als Anlage beiliegenden öffentlich rechtlichen Vertrages zur temporären Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde (und im Anschluss von dieser auf den Landkreis) wird zugestimmt.

 

Beschlussfassung erfolgt einstimmig.